24.08.2023 | Bundesregierung

Beitragsbemessung freiwillig krankenversicherter Selbstständiger

Die geltenden Regeln der Beitragsfestsetzung von freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten prüft derzeit das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

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(Foto: © iStock.com/Lothar Drechsel)

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7978) auf eine sogenannte Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Diese hatte unter anderem nach der Auslegung von § 240 Absatz 4a SGB V gefragt, der Bescheiden von Krankenkassen über die Beitragshöhe endgültige Wirkung zumisst, selbst wenn diese im Nachgang ein niedrigeres Einkommen nachweisen.

Laut Bundesregierung gab es zum Stichtag 31. März 2023 317.495 Personen, die keine Angaben zu ihren beitragspflichtigen Einnahmen gemacht haben und dadurch den Höchstbeitrag zahlen mussten. Angaben, wie viele Personen davon ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze hatten und damit eigentlich niedrigere Beiträge hätten zahlen müssen, konnte die Bundesregierung nicht machen.

Insgesamt habe es zum Stichtag 30. Juni 2023 1,5 Millionen hauptberuflich selbständige freiwillig Versicherte in der GKV gegeben, schreibt die Bundesregierung unter Verweis auf die amtliche Monatsstatistik der GKV. In der Privaten Krankenversicherung seien es nach Auskunft dessen Verbandes 500.000 gewesen.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) mit.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.08.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.