28.07.2023 | Gesetzgebung

Referentenentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform

Die deutschen Genossenschaften stellen mit ihren 23,5 Millionen Mitgliedern einen wichtigen Teil der deutschen Wirtschaft dar. Insbesondere für die weitere Digitalisierung bei den Genossenschaften sollen verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Otto-Schmidt-Verlag

Bereits im letzten Jahr sind zwei wesentliche Rechtsänderungen in Kraft getreten. Durch Regelungen über alternative Formen der General- und Vertreterversammlung wurden bereits rein virtuelle Versammlungen ermöglicht. Darüber hinaus wurden Regelungen über Anmeldungen zum Genossenschaftsregister mittels Videokommunikation im notariellen Online-Verfahren geschaffen.

Der nun geplante Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform soll nach dem Eckpunktepapier folgende drei Regelungsbereiche umfassen:

  • Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften:
    Zur Förderung der Digitalisierung sollen insbesondere die meisten Schriftformerfordernisse des Genossenschaftsgesetzes (GenG) zugunsten der Textform abgeschafft werden. Die Schriftform soll nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sein. Weitere Vorschläge betreffen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder.
  • Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform: Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform soll die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt werden. Dies soll durch die Einrichtung einer Datenbank über genossenschaftliche Prüfungsverbände, die Standardisierung der Gründungsgutachten, die Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht sowie durch eine Frist für Eintragungen im Genossenschaftsrecht erreicht werden. Von den geplanten Änderungen sollen insbesondere Start-Ups profitieren.
  • Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften: Zudem sind weitere Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Gesetzesänderungen in den Jahren 2017 und 2022 haben bereits Wirkung gezeigt. Sie sollen nun durch weitere punktuelle Regelungen ergänzt werden. Vorgesehen wird hier unter anderem eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

Genossenschaften, Sozialunternehmen und Integrationsunternehmen

Das Vorhaben dient damit auch der Umsetzung des Koalitionsvertrags, in dem eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften wie zum Beispiel Genossenschaften, Sozialunternehmen und Integrationsunternehmen vorgesehen ist.

Das Eckpunktepapier wurde Ende Juli den Verbänden und interessierten Kreisen im Bereich des Genossenschaftsrechts zugesandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Die Beteiligten haben nun Gelegenheit, bis zum 29. September 2023 Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das BMJ einen Referentenentwurf vorlegen.

(BMJ / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.07.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.