16.04.2020 | Statistik

Weniger Einzelzulassungen von Anwälten

Zu Jahresbeginn hatten die 28 deutschen Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.234 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr stieg deren Zahl nur geringfügig, und zwar um 0,52 Prozent.

Otto-Schmidt-Verlag

Insgesamt waren zum Stichtag 1.1.2020 exakt 165.901 Rechtsanwälte zugelassen, davon 59.002 Rechtsanwältinnen. Ihr Anteil erhöhte sich damit leicht auf 35,56 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hätten sich die Einzelzulassungen zugunsten der Syndikus-Zulassungen erneut deutlich verringert, wie die Bundesrechtsanwaltskammer mitteilt.

Zum 01.01.2020 gab es 146.795 (Vorjahr: 148.227) Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, 15.475 (Vorjahr: 14.013) mit Doppelzulassung (Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt) und 3.631 (Vorjahr: 2.864) Syndikusrechtsanwälte. Der Frauenanteil liegt bei den Syndizi deutlich höher als bei den Rechtsanwälten mit Einzelzulassung (34,14 Prozent) und ist im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen: 44,29 Prozent der doppelt Zugelassenen und sogar 55,72 Prozent der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich.

Wie schon in den letzten Jahren ist die Anzahl der Anwaltsnotare weiter rückläufig: Mit 5.226 liegt sie um 2,3 Prozent unter dem Vorjahr (5.349).

Die Anzahl derjenigen Juristen, die neben ihrem Anwaltsberuf zugleich als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind, verringerte sich zum 01.01.2020: So waren 513 (Vorjahr: 574) Rechtsanwälte auch als Wirtschaftsprüfer, 2.062 (Vorjahr: 2.137) auch als Steuerberater und 355 (Vorjahr: 370) zugleich als vereidigte Buchprüfer tätig.

Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts-GmbHs (1.018, Vorjahr: 947).

(BRAK / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.04.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.