02.08.2017 | Bundesregierung

Einsatz von E-Taxis wird erleichtert

Das Kabinett hat am 2. August 2017 die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung beschlossen, die auch den Einsatz von E-Taxis in der Praxis erleichtert und damit die Elektromobilität weiter voranbringt.

Die geänderte Mess- und Eichverordnung beinhaltet die Maßgaben des Bundesrates und definiert Wegstreckensignalgeber für Taxameter als Teilgerät. So können einerseits Kfz-Hersteller von vornherein einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber mit einer geeigneten Schnittstelle für den Anschluss eines Taxameters im Fahrzeug zu verbauen. Andererseits erhalten aber auch Taxiunternehmen die Möglichkeit, in ein Fahrzeug einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber eines beliebigen Herstellers nachzurüsten. In der Praxis soll das vor allem den Einsatz von E-Taxis erleichtern. Gleichzeitig bleibt für den Verbraucher sichergestellt, dass der Fahrpreis im Taxi korrekt angezeigt wird.

Auch mit Blick auf die Ladeinfrastruktur für E-Autos soll die geänderte Verordnung Impulse setzen: So werden die Möglichkeiten erweitert, in E-Ladesäulen Daten zu speichern und diese anzuzeigen. Dies soll sich positiv auf die Erweiterung der Ladeinfrastruktur auswirken.

Zwei weitere Anpassungen erleichtern es der Wirtschaft, das Mess- und Eichrecht anzuwenden: Erstens wurde das Verbot, Taragewichtswerte bei Kraftfahrzeugen zu speichern, aufgehoben. Zweitens werden vom Erzeuger betriebene Milchtankstellen, die bis Ende 2017 rechtmäßig in Betrieb genommen wurden, für fünf Jahre vom Anwendungsbereich des Mess- und Eichrechts ausgenommen.

(BMWi / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.08.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.