24.04.2013 | Kanzleimarketing

Pressearbeit 2.0: So werden Pressemitteilungen im Web erfolgreich

Von Viola C. Didier *

Viele Kanzleien beschäftigen sich bereits mit dem Thema Öffentlichkeitsarbeit und einige Steuerberater geben regelmäßig Pressemitteilungen heraus. Doch das Internet hat die klassische Pressearbeit verändert. Welche Regeln bei Pressemitteilungen im Web 2.0 zu beachten sind, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Pressemitteilungen im Internet sind besonders
wirkungsvoll, wenn bestimmte Regeln beachtet
werden. (Foto: © Marco2811 - Fotolia.com)

Während Kanzleien ihre Pressemitteilungen früher nur an wenige, meist lokale Medien wie etwa die ortsansässige Zeitung verschickt haben, werden Meldungen heute – zusätzlich oder sogar ausschließlich – im Internet veröffentlicht. Auf Kanzleiwebseiten und -blogs, Facebook-Seiten oder auch auf Online-Portalen finden sich zahlreiche Meldungen verschiedener Steuerkanzleien. Das macht auch Sinn, denn Pressemitteilungen im Internet tragen zu einer höheren Reichweite in Suchmaschinen bei und verbessern neben dem Ranking der eigenen Webseite auch die Sichtbarkeit bei potenziellen Mandanten. Doch durch die breitere Leserschaft ändern sich inhaltliche und formelle Anforderungen an die Pressemitteilung.

Regel 1: Auf den Inhalt kommt es an

Platte Selbstdarstellungen und Worthülsen ohne Mehrwert werden in Zeiten der Informationsflut noch viel weniger beachtet. Gerne gelesen werden dagegen Themen von allgemeinem Interesse und Artikel, die durch Tipps und Ratschläge eine echte Bereicherung darstellen. Die Pressemitteilung einer Steuerkanzlei sollte demnach über aktuelle Steuerthemen berichten und zugleich eine konkrete Lösung für Probleme aufzeigen. Anstehende Fristen, die es zu beachten gilt, Dauerbrenner wie Fahrtenbuch und Arbeitszimmer, die dank zahlreicher unterschiedlicher FG-Urteile viele Fragen aufwerfen oder sogar Aufregerthemen wie der aktuelle Hoeneß-Fall sind gute Anlässe für eine Pressemitteilung. Haben Sie dabei aber keine Scheu, auch mal einen Praxistipp „zu verraten“ – denn dies beweist dem Leser Ihre Kompetenz und er wird Sie für die wirklich schwierigen Steuerfragen positiv im Gedächtnis behalten. 

Regel 2: Formalien beachten

Ein leserfreundlicher und gut strukturierter Aufbau der Pressemitteilung verbessert die Lesbarkeit und hilft dem Leser, sich relevante Informationen – auch zum Autor – zu merken. Grundsätzlich sollte eine Pressemitteilung daher aus folgenden Elementen bestehen:

  • Die aussagekräftige Überschrift, die aus maximal zehn Worten besteht, das Thema nennt oder als Frage formuliert ist und so den Leser neugierig macht.
  • Der Einleitungstext (Teaser oder Aufreißer genannt), der in zwei bis drei Sätzen das Problem aufreißt, ohne die wesentliche Frage zu beantworten. Ein Teaser soll den Leser dazu bringen, den Text lesen zu wollen. Wichtig zu wissen: Titel und Teaser werden häufig in den Suchmaschinenergebnissen angezeigt und sollten daher besonders sorgfältig gestaltet werden.
  • Der Meldungstext; dieser sollte auf eine Seite passen, das sind ca. 2.000 – 2.500 Zeichen mit Leerzeichen, also 300 – 400 Worte.
  • Ihre Signatur, das heißt alle relevanten Kontaktinformationen der Kanzlei sowie idealerweise einem Autorenfoto. Vergessen Sie außerdem nicht den direkten Link zur Kanzleiwebseite!
Regel 3: Schreiben Sie für Laien

Pressemitteilungen werden heute nicht mehr (nur) für den Wirtschaftsredakteur der Lokalzeitung verfasst, sondern in erster Linie für den Laien, der ein Thema googelt oder einen spezialisierten Steuerberater im Internet sucht. Der Meldungstext sollte also klar verständlich sein und Fachbegriffe meiden oder zumindest erklären. Auch Paragrafen und Aktenzeichen gehen zulasten der Verständlichkeit, das heißt, auch hier ist weniger mehr.

Wesentlich tragen kurze Sätze zur Verständlichkeit bei. Niemand mag Schachtelsätze und straft Fachchinesisch mit Wegklicken ab. Außerdem lassen sich diejenigen Texte am besten lesen, die keine unschönen Abkürzungen enthalten und Zahlen bis zwölf ausschreiben. Wichtig: Lesen Sie Ihre Texte kritisch auf diese Formalien Korrektur und entfernen sie dabei gleich überflüssige Füllwörter mit geringem Aussagewert wie „eigentlich“, „ziemlich“, „schon“, „möglicherweise“.

Zu guter Letzt...

Vergessen Sie nicht, dass der Text auch Schlüsselworte (Keywords) enthalten sollte, unter denen Sie im Netz gefunden werden wollen. Annähernd jeder Internetnutzer verwendet eine Suchmaschine zur Recherche nach Themen und Dienstleistern. Die Zuordnung von Ergebnissen zu Suchbegriffen erledigt die Suchmaschine anhand entsprechender Keywords in Texten – also auch Pressemitteilungen.  

 

* Autorin:

viola_didierViola C. Didier arbeitet in Stuttgart als freie Journalistin für Printmedien, Fachverlage, Online-Portale und Kanzleien. Ihre Spezialgebiete sind Steuern und Recht. Außerdem befasst sie sich mit Kanzlei-Marketing, PR und Management. Die Juristin gründete 2003 das spezialisierte Redaktionsbüro RES JURA.

 


(STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.04.2013, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.