14.10.2024 | Änderung der StBVV
Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verordnung beschlossen, die das schon beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz ergänzt. Danach soll auch die digitale Rechnungsstellung für Steuerberater*innen erleichtert werden.
Die Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) enthält Regelungen, die aus rechtlichen Gründen nicht per Gesetz, sondern nur mit einer Verordnung erlassen werden können. Darin sollen Anzeige- und Mitteilungspflichten abgebaut und die Digitalisierung gefördert werden.
Konkret soll zum Beispiel die digitale Rechnungsstellung für Steuerberater*innen erleichtert werden. Künftig sollen diese leichter und vollständig digital abgewickelt werden. Dazu ist eine Änderung des § 9 Abs. 1 der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wie folgt vorgesehen:
Geltendes Recht:
"Der Steuerberater kann die Vergütung nur auf Grund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Die Berechnung ist von dem Steuerberater zu unterzeichnen oder vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers in Textform zu erstellen. Die Zustimmung muss nicht für jede Berechnung einzeln erteilt werden. Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig."
Änderung durch die BEV:
"Der Steuerberater kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform. Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig."
Den Text der Verordnung finden sie hier.
(BMJ / STB Web)