25.10.2017 | Studie

Unternehmen vernachlässigen steuerliche Aspekte bei der Digitalisierung

Mit der Digitalisierung entstehen neue Produkte, Dienstleistungen und Wertschöpfungsketten. Steuerliche Aspekte spielen dabei eine wichtige Rolle, werden aber häufig nicht berücksichtig, zeigt die Studie "Digitalisierung hält Einzug in die Steuerabteilung" von EY.

Zwar haben 61 Prozent der Unternehmen bereits eine Digitalisierungsstrategie entwickelt, dennoch ziehen nur 22 Prozent der Unternehmen ihre Steuerabteilungen fachlich hinzu, so ein zentrales Ergebnis der Studie, für die 1180 Führungskräfte aus den Steuerabteilungen großer Unternehmen in Deutschland befragt wurden.

"Das Know-how der Steuerabteilung wird bei neuen digitalen Services meist nicht genutzt. Unternehmen konzentrieren sich auf Innovationen, übersehen dabei aber häufig zentrale steuerliche Auswirkungen", sagt Florian Buschbacher, Partner Tax Technology & Analytics Leader EMEIA bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft EY.

Steuerspezialisten mit digitalen Konzepten nicht vertraut

Foto: Florian Buschbacher, EY

In den Steuerabteilungen selbst spielt die Digitalisierung der Studie zufolge eine immer wichtigere Rolle. So sehen sich 79 Prozent der befragten Führungskräfte mit digitalen Fragestellungen konfrontiert. Im Vorjahr waren es 64 Prozent. Eine große Mehrheit von 85 Prozent hält es für vorteilhaft, steuerlich relevante Daten zentral zu verwalten. Doch das in die Praxis umzusetzen bereitet Probleme: 75 Prozent der Entscheider können nicht einschätzen, wie sie digitale Technologien bei steuerlichen Fragen auf internationaler Ebene nutzen können. Durchschnittlich 90 Prozent der Entscheider geben an, Digitalisierung noch nicht in der Steuerplanung einzusetzen, 61 Prozent nutzen sie dagegen bereits für die Steuerdeklaration. "Das Thema Digital Tax ist zwar angekommen, es hapert aber noch an allen Ecken und Enden an der Umsetzung. In den Steuerabteilungen arbeiten Spezialisten, die sich zumeist mit der Digitalisierung nicht auskennen und mit innovativen Konzepten nicht vertraut sind. Die meisten Entscheider sind auch schlecht darüber informiert, welche Chancen die künstliche Intelligenz in der Zukunft bietet", erklärt Buschbacher.

Beispiel: Nicht abziehbare Betriebsausgaben ausfindig machen

Immerhin 72 Prozent der Steuerabteilungen möchten in Zukunft Standardprozesse stärker automatisieren. Dabei wickeln derzeit 78 Prozent nicht einmal einfache Arbeitsprozesse digital ab. „Die Steuerabteilungen müssen sich stärker digital ausrichten, nicht zuletzt auch, um die steigende Flut der Daten infolge der Digitalisierung zu bewältige“, fordert Buschbacher. Ein großes Problem in der Praxis bestehe zum Beispiel darin, nicht abziehbare Betriebsausgaben ausfindig zu machen. Zwei Drittel aller Befragten halten eine automatische Erkennung aber für wichtig oder sogar sehr wichtig, um diese Ausgaben schneller und einfacher herauszufiltern.

Beispiel: Country-to-Country-Reporting 

Derzeit setzen 28 Prozent die Digitalisierung für das Country-to-Country-Reporting ein. Mit Hilfe digitaler Echtzeit-Prozesse lässt sich ein Alarmsystem installieren, das hilft, auch im Steuerbereich verlässlich Compliance-konform zu arbeiten. Es weist beispielsweise darauf hin, wenn ein Mitarbeiter schon mehr als 30 Tage in einem Land tätig ist. Denn ab 40 Tagen entsteht oft eine Betriebsstätte mit steuerlichen Konsequenzen.

Buschbacher empfiehlt, die Digitalisierung in einem Unternehmen in einem größeren Kontext anzugehen: "Digitalisierung kann nicht mit einem klassischen Abteilungsdenken gelingen. Alle Beteiligten müssen ihr Silodasein aufgeben und an einem Strang ziehen. So muss auch die Steuerabteilung insgesamt durchlässiger werden und sich stärker im Unternehmen vernetzen. Neue Geschäftsmodelle müssen so früh wie möglich auf steuerliche Konsequenzen hin geprüft werden. Das ist die Voraussetzung, damit die Digitalisierung zu einem Erfolg wird."

Download:

Studie "Digitalisierung hält Einzug in die Steuerabteilung"

(EY / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.10.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.