28.02.2017 | Oberlandesgericht Hamm

Hohes Schmerzensgeld für Querschnittslähmung nach HWS-Operation

Unvollständige Befunde und eine fehlerhafte OP-Methodik führten dazu, dass das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einer Patientin 400.000 Euro Schmerzensgeld zusprach.

Die Richter gingen von einer "grob behandlungsfehlerhaften Operation" aus, die dazu geführt hatte, dass eine heute 57 Jahre Krankenschwester heute auf den Rollstuhl angewiesen ist. Nach jahrelangen Rückenschmerzen hatte ihr die verurteilte Klinik eine operative Behandlung im Bereich der Halswirbelsäule durch die Implantation einer Bandscheibenprothese und die Versteifung mehrerer Wirbel empfohlen. Unmittelbar nach der Operation litt die Frau an einer zunehmenden Schwäche aller vier Extremitäten, die durch eine Revisionsoperation nicht aufgehalten werden konnte und aus der sich eine irreversible Querschnittslähmung unterhalb des dritten Halswirbels entwickelte.

Die Richter stützten ihr Urteil auf Gutachten: Danach stehe fest, dass im beklagten Krankenhaus unvollständige Befunde erhoben worden seien. Auch habe keine absolute Indikation für eine Operation bestanden. Darüber hinaus sei eine fehlerhafte Operationsmethode gewählt worden. Eine Fusion in unmittelbarer Nähe der einzubringenden Prothese sei kontraindiziert gewesen, das gelte auch für die Fusion über mehr als drei Wirbeletagen. Die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen der Klägerin rechtfertigten das Schmerzensgeld in der zuerkannten Höhe, so das Gericht.

(OLG Hamm / STB Web)

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