23.01.2017 | Startups

"Digitale" Gründer beleben Deutschlands Innovationskraft

Die Gründungstätigkeit in Deutschland hat zuletzt einen Tiefpunkt markiert, ist dabei aber innovativer geworden: Es gab 6 Prozent mehr Gründer, die an technologischen Innovationen forschen und entwickeln. Eine Analyse von KfW Research zeigt, dass speziell "digitale" Gründer überdurchschnittlich zur Stärkung Deutschlands Innovationskraft beitragen.

Die Angebote "digitaler" Gründer (2015: 166.000) können nur mithilfe digitaler Technologien genutzt werden. Von den untersuchten "digitalen" Gründern geben 12 Prozent an, dass ihr Angebot eine überregionale Marktneuheit ist, weil es das Angebot zumindest in Deutschland noch nicht gab. Bei "nicht-digitalen" Gründern sind es nur 5 Prozent. Zudem sind 19 Prozent der "digitalen" Gründer innovativ – das heißt, sie führen Forschung und Entwicklung durch, um ihr Produkt technologisch zu verfeinern. Der Anteil bei den "nicht-digitalen" Gründern liegt lediglich bei 10 Prozent.

Meist überregionaler Absatzmarkt

Von zehn "digitalen" Gründern zielen sieben auf einen überregionalen Absatzmarkt – bei den "nicht-digitalen" Gründern sind es hingegen nur zwei von zehn. Ein Grund hierfür dürfte sein, dass sich über "digitale" Vertriebskanäle leichter Kunden über den lokalen Standort hinaus erreichen lassen.

Größerer Bedarf an Anschlussfinanzierungen

Die stärkere Innovationsorientierung und die größeren Zielmärkte ziehen bei "digitalen" Gründern nach der Startup-Phase einen größeren Bedarf an Anschlussfinanzierungen nach sich: Jeder dritte "digitale" Gründer plant auf Zweijahressicht (2016/2017) sich von externen Kapitalgebern Mittel zu beschaffen, dagegen nur jeder fünfte "nicht-digitale" Gründer. Dabei haben sie insbesondere häufiger größere Kapitalbedarfe von über 25.000 EUR (9 Prozent vs. 5 Prozent) und von über 100.000 EUR (8 Prozent vs. 5 Prozent).

Weiterführende Informationen:

KfW: Fokus Volkswirtschaft "Digitale Gründer werden ihrer Vorreiterrolle gerecht"

(KfW / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.01.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.