23.01.2017 | LG Coburg

Sittenwidrige Abtretung eines Pflichtteilsanspruchs

In einem vom Landgericht (LG) Coburg entschiedenen Fall, diente die Abtretung eines Pflichtteilsanspruchs zur gerichtlichen Geltendmachung durch den Sohn des Berechtigten dazu, das erwartete Erbe dem Zugriff des Sozialleistungsträgers zu entziehen. Sie war deshalb sittenwidrig und damit nichtig.

Weil der Vater des Klägers Sozialleistungen bezog, die bei der Erlangung des erhofften Erbes nicht mehr gezahlt werden würden, sollte ein Pflichtteilsanspruch des Vaters auf den Sohn übertragen und von diesem gegen die Erben, die Geschwister des Vaters, eingeklagt werden. Der Sohn behauptete hierzu, sein Vater habe ihm den Anspruch übertragen, um ein Darlehen zurückzuzahlen, welches der er seinem Vater früher einmal gewährt hätte.

Abtretung zur Umgehung des Sozialleistungsträgers

Das Landgericht Coburg schenkte dem Vortrag des Klägers keinen Glauben und entlarvte seine Angaben als frei erfunden. Nach der Überzeugung des Gerichts sollte durch die Übertragung des Anspruchs auf den Sohn einzig und allein vermieden werden, dass der Vater den Erlös aus der Erbschaft für seinen Lebensunterhalt verwenden müsste und dann keine Sozialleistungen mehr erhalten würde. Sie sei deshalb sittenwidrig und damit nichtig, also unwirksam, so das Gericht in seinem rechtskräftigen Urteil vom 11.10.2016 (Az. 11 O 392/15).

Wahrheitswidriger Vortrag im Zivilverfahren kann zu Prozessbetrug führen

Bei diesem Verfahren wird erneut deutlich, dass Gerichte längst nicht immer mit der Wahrheit bedient werden, auch wenn die Parteien im Zivilprozess gesetzlich hierzu verpflichtet sind. Im Gegensatz zum Strafprozess, in dem der Angeklagte seine Einlassung notfalls ungestraft auch frei erfinden darf, kann ein bewusst wahrheitswidriger Vortrag im Zivilverfahren für die betreffende Partei auch ein Nachspiel mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft haben. Werden nämlich Tatsachen bewusst falsch vorgetragen, um ein für sich positives Urteil des Zivilrichters zu erreichen, ist die Grenze zum Prozessbetrug schnell überschritten.

(LG Coburg / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.01.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.