24.01.2017 | Krankenkassen

Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei

Die Krankenkassen verlangen mittlerweile für vier von fünf Rabattarzneimittel eine Zuzahlung von den Patienten. Im Vorjahr war es erst zwei Drittel gewesen. Der Deutschen Apothekerverbandes (DAV) führt diesen sprunghaften Anstieg der Zuzahlungspflicht auf das Auslaufen alter und das Inkrafttreten neuer Rabattverträge zurück.

Bei Rabattverträgen verpflichten sich die Krankenkassen, ihren Versicherten auf Rezept ausschließlich Medikamente der Vertragspartner zuzubilligen und erhalten dafür einen Mengenrabatt. Dabei können die Kassen entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden oder nicht. Spielraum für eine Entlastung der Patienten gäbe es also. Doch dieser wird immer weniger genutzt.

Das findet der DAV unverständlich. Wenn die Krankenkassen ihre Versicherten wirklich entlasten wollten, sollten sie ihnen die Zuzahlungen erlassen, wenn zugleich die Ersparnisse aus den Rabattverträgen immer weiter steigen, heißt es vom Verband. Tatsächlich haben die Kassen im Jahr 2015 durch Rabattverträge mehr als 3,6 Milliarden Euro eingespart; für 2016 ist ein neuer Jahresrekord in Sicht. Die gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel zu Gunsten der Krankenkassen liegen derweil pro Jahr bei mehr als zwei Milliarden Euro.

(DAV / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.01.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.