10.01.2017 | Arbeitsmarkt

Berufseinsteiger und Geringqualifizierte haben höheres Risiko der Scheinselbständigkeit

Berufseinsteiger und Geringqualifizierte befinden sich häufiger in einem scheinselbständigen Vertragsverhältnis als andere Erwerbstätige. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Erwerbstätige unter 25 Jahren haben ein sechs Prozent höheres Risiko, scheinselbständig zu sein, als eine Vergleichsgruppe von 35- bis 44-Jährigen. Das Fehlen eines beruflichen Abschlusses erhöht das Risiko einer scheinselbständigen Beschäftigung um drei Prozent. Bei Personen, die zuvor arbeitslos waren, steigt mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit das Risiko einer scheinselbständigen Beschäftigung um etwa ein Prozent je Jahr der Arbeitslosigkeit. Personen mit Migrationshintergrund weisen ein zwei Prozent höheres Risiko auf, scheinselbständig zu sein, als Personen ohne Migrationshintergrund. Auch Frauen haben im Vergleich zu Männern ein zwei Prozent höheres Risiko, eine scheinselbständige Erwerbstätigkeit auszuüben.

Rund 20 Prozent Einkommensdifferenz

Scheinselbständig Beschäftigte erzielen durchschnittlich niedrigere Erwerbseinkommen als Personen, die vergleichbare Tätigkeiten entweder als regulär Selbständige oder in abhängiger Beschäftigung ausüben. Die Einkommensdifferenz beträgt rund 20 Prozent gegenüber abhängig Beschäftigten und 22 Prozent gegenüber Selbständigen.

Der IAB-Studie zufolge waren im Jahr 2014 rund 235.000 Erwerbstätige im Hauptgewerbe als potentiell scheinselbständig Beschäftigte einzustufen. Die Einschätzung basiert dabei auf dem sogenannten Bundesarbeitsgericht (BAG)-Modell, das sich an der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte auf Länder- und Bundesebene orientiert.

Die Studie ist online abrufbar.

(IAB / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.01.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.