16.12.2016 | Statistik

Gläubiger erhalten durchschnittlich 2,6 Prozent ihrer Forderungen

Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende des Jahres 2014 beendet wurden, erhielten Gläubiger durchschnittlich 2,6 Prozent ihrer Forderungen zurück. Das berichtet das Statistische Bundesamt.

Die Deckungsquote von 2,6 Prozent errechnet sich aus dem zur Verteilung stehenden Betrag (282 Millionen Euro) und den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger (10,9 Milliarden Euro). Die Verluste der Gläubiger aus Verbraucher- und Unternehmensinsolvenzen betrugen 10,6 Milliarden Euro. Etwas besser als bei den allgemeinen Zahlen sieht es bei Unternehmen aus: Hier lag die Deckungsquote bei 5,0 Prozent.

Die Verluste bei den Unternehmensinsolvenzen beliefen sich auf knapp 3,6 Milliarden Euro. Bei Verbraucherinsolvenzen summierten sich die Verluste auf 3,9 Milliarden Euro. Für die übrigen Insolvenzverfahren ergaben sich Verluste in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro. Von den 151.440 im Jahr 2010 insgesamt eröffneten Insolvenzverfahren in Deutschland (ohne Bremen) wurden 87,7 Prozent bis zum Jahresende 2014 beendet.

Bei den Unternehmen lag die Quote deutlich niedriger: Hier konnten von 23.369 eröffneten Verfahren nur 58,7 Prozent abgeschlossen werden. Bei 559 Unternehmensinsolvenzverfahren erfolgte eine Sanierung. Dabei wurden 5 958 Arbeitsplätze gesichert. Besonders häufig gab es einen Sanierungserfolg bei Insolvenzverfahren mit hohen Forderungssummen. So konnten beispielsweise bei Verfahren mit Forderungen ab 5 Millionen Euro 26,7 % der Unternehmen saniert werden. Sehr geringen Sanierungserfolg hatten dagegen Verfahren mit niedrigen Forderungen: Nur bei 1,6 % der Unternehmen mit Forderungen unter 50 000 Euro erfolgte eine Sanierung.

(Destatis / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.12.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.