10.11.2016 | Bundestag

Arzneimittelreform mit Preisbremse

Die Preise für neue, hochwertige Arzneimittel sollen künftig effektiver gedeckelt werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG) vor, der jetzt im Bundestag beraten wird.

Mit den Regelungen wird das Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisbildung von Arzneimitteln weiterentwickelt. Zugleich sollen neue Wirkstoffe möglichst schnell für Patienten verfügbar sein. Bei neuen Medikamenten soll die freie Preisbildung im ersten Jahr nach Markteinführung künftig nur noch bis zu einem Schwellenwert in Höhe von 250 Millionen Euro gelten. Liegen die Umsätze über diesem Wert, sollen Rabatte fällig werden. Die vereinbarten Erstattungsbeträge sollen geheim bleiben.

Zugleich soll das seit 2010 geltende Preismoratorium für erstattungsfähige Arzneimittel bis Ende des Jahres 2022 verlängert werden. Erhöht ein Hersteller den Abgabepreis, würde den Kostenträgern ein Preisabschlag in der selben Höhe zustehen. Dies betrifft jene Medikamente, für die noch kein Festbetrag festgelegt worden ist. Allerdings soll ab 2018 eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate neu eingeführt werden.

Ärzte besser informieren

Künftig sollen außerdem die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln bei der Nutzenbewertung stärker berücksichtigt werden. Für Antibiotika soll zudem die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung mit einbezogen werden. Im Fall von neuen Forschungsergebnissen soll die Wartefrist für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens verkürzt werden. Ärzte sollen besser über die Ergebnisse der Nutzenbewertung informiert werden.

Zytostatika: Hilfstaxe für Apotheker

Was Arzneimittel zur Krebsbehandlung (Zytostatika) angeht, soll dem Entwurf zufolge die Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen entfallen. Bislang können Kassen die Herstellung und Lieferung der kostspieligen Zytostatika mit Hilfe von Ausschreibungen an jene Apotheken mit dem günstigsten Preis vergeben. Zugleich sollen jedoch Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen ermöglicht und die Verhandlungsmöglichkeiten über die sogenannte Hilfstaxe für Apotheker erweitert werden.

Das Gesetz soll 2017 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags mit.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.11.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.