09.11.2016 | FG Münster

Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte

Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren und Cash Games zu gewerblichen Einkünften führen können.

Kann zuviel Spielgewinn steuerbar sein? Ja, befand das FG Münster in seinem Urteil vom 18.07.2016 (Az. 14 K 1370/12 E,G). Ein äußerst erfolgreicher Pokerspieler beteiligte sich im Zeitraum von drei Jahren an insgesamt 91 Pokerturnieren in verschiedenen europäischen Ländern. Daneben nahm er auch an Cash Games in Spielbanken teil. Das sind Pokerrunden, in die die Teilnehmer jederzeit einsteigen und die sie (gegen Auszahlung etwaiger Gewinne) auch jederzeit wieder verlassen können. Über seine großen Erfolge wurde in der Presse und im Internet berichtet. Das machte das Finanzamt hellhörig: Es behandelte die Pokergewinne als gewerbliche Einkünfte und unterwarf sie der Einkommen- und Gewerbesteuer.

Sämtliche Merkmale eines Gewerbebetriebs

Der Mann klagte vor dem Finanzgericht Münster - erfolglos. Mit der Teilnahme an den Pokerturnieren und den Cash Games habe der Kläger sämtliche Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllt. Insbesondere stellten die vom Kläger besuchten Turniere keine Glücksspiele dar, weil aufgrund wissenschaftlich-mathematischer Untersuchungen feststehe, dass bei einem Pokerturnier nicht das Zufallsmoment, sondern das Geschicklichkeitsmoment und die Spielerfahrung ausschlaggebend seien. Dies gelte jedenfalls für solche Spieler, deren Fähigkeiten über diejenigen eines Durchschnittsspielers hinausgingen. Der Kläger habe auch die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung überschritten, da er - anders als ein Hobbyspieler - nicht lediglich seine privaten Spielbedürfnisse befriedigt habe.

(FG Münster / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.11.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.