05.11.2016 | Gesetzentwurf

Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt, soll für mehr Qualität und Transparenz in diesem Markt sorgen sowie die Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen (Fuß-Heilkunde) stärken.

Zu den Heilmitteln zählen Krankengymnastik, Massagen, die Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie (Logopädie) sowie die Ergotherapie, die sich mit gesundheitlichen Auswirkungen bestimmter Beschäftigungen oder Berufe befasst. Heilmittel werden von Ärzten verordnet und von zugelassenen Therapeuten erbracht. Während Heilmittel zur Gesundung beitragen sollen, dienen Hilfsmittel dazu, bestimmte körperliche Defizite auszugleichen. Zu der breiten Palette an Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Prothesen, Windeln, Sehhilfen, Einlagen oder Hörgeräte.

Qualitative Anforderungen berücksichtigen

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) soll der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) dazu verpflichtet werden, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Zudem soll der Spitzenverband bis Ende 2017 eine Systematik schaffen, um das Verzeichnis auch künftig aktuell zu halten. Die Krankenkassen sollen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Hilfsmittel und damit verbundene Dienstleistungen berücksichtigen. Zudem werden die Krankenkassen auch bei Ausschreibungen dazu verpflichtet, den Patienten eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen.

Auflagen für Krankenkassen

Bei der Hilfsmittelversorgung müssen die Krankenkassen die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Anbieter kontrollieren. Dazu sind Stichproben vorgesehen. Um mehr Transparenz zu schaffen, müssen die Anbieter die Versicherten künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen für sie geeignet sind und von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Die Anbieter werden verpflichtet, die Höhe der Mehrkosten anzugeben. Die Krankenkassen sollen die Versicherten zudem besser über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung beraten. Sie sollen ferner über ihre Vertragspartner und die Inhalte der Verträge informieren. So können Versicherte die Angebote der Krankenkassen im Bereich der Hilfsmittel vergleichen.

Mehr Entscheidungskompetenz und Vergütung für Therapierende

Um die Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie) attraktiver zu machen, können die Krankenkassen und Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 eine höhere Vergütung beschließen. Diese Regelung ist befristet, um die Auswirkungen zu überprüfen. Heilmittelerbringer sollen künftig außerdem über sogenannte Blankoverordnungen stärker in die Verantwortung genommen werden. Hier wird das Heilmittel weiter von einem Arzt verordnet, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie. Nach Auswertung von Modellprojekten soll dann entschieden werden, ob diese Variante in die Regelversorgung übernommen wird.

Die meisten Regelungen des Gesetzes sollen im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.11.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.