30.10.2016 | Studie

DAX-Vorstände verdienen 57-fach

Vorstände von Dax-Unternehmen verdienen im Mittel 57-mal so viel wie die durchschnittlichen Beschäftigten in ihrer Firma, errechnete die Hans-Böckler-Stiftung. Um das Einkommensgefälle etwas abzumildern, seien konkrete Transparenzvorschriften im Deutschen Corporate Governance Kodex notwendig.

Wer die Verantwortung für die Geschicke eines großen Unternehmens mit zig tausend Arbeitsplätzen trägt, erbringt eine beachtliche Leistung und sollte anständig bezahlt werden. Wie hoch das Verhältnis zwischen Vorstandvergütung und durchschnittlichem Verdienst im Unternehmen aber genau ausfällt, muss von deutschen Unternehmen bislang nicht publiziert werden. Für Transparenz sorgt die Studie der Hans-Böckler-Stiftung, die genau beleuchtet, wie das Verhältnis in den einzelnen DAX 30-Unternehmen aussieht.

Das 141-fache beim Autobauer Volkswagen

So ist im vergangenen Jahrzehnt der Abstand zwischen Topmanagern und durchschnittlichen Beschäftigten deutlich angestiegen. 2005 bekam ein Vorstandsmitglied im Dax durchschnittlich 42 mal so viel wie ein Beschäftigter, 2011 erreichte diese Ratio mit dem 62-fachen einen vorläufigen Höchststand. Dem jüngsten ermittelbaren Wert liegen Daten von 2014 zugrunde. Dabei reicht die Spanne vom 17-fachen bei Konsumgüterkonzern Beiersdorf über das 33-fache bei der Allianz oder das 81-fache beim Pharmakonzern Merck bis zum 141-fachen beim Autobauer Volkswagen. Drei Dax-Unternehmen weisen eine Ratio von mehr als 100 auf, nur zwei von weniger als 20.

Die Studie zeigt außerdem: In den USA fällt der Verdienstabstand noch weitaus größer aus. Jenseits des Atlantiks bezieht die Gruppe der Vorstandsvorsitzenden im Durchschnitt das 335-fache ihrer Arbeiter und Angestellten. Aber in den USA müssen Firmen die Werte ab kommendem Jahr öffentlich ausweisen. Mehr Transparenz herzustellen wäre auch hierzulande immerhin „ein erster Schritt“, schreiben die Expertinnen.

Verpflichtung ließe sich im Corporate Governance Kodex verankern

Die Verpflichtung ließe sich durch eine Ergänzung im Corporate Governance Kodex verankern. So sollte etwa im separaten Vergütungsbericht der Unternehmen „die Angemessenheit des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft begründet und die Beschäftigtenanzahl in Köpfen und Vollzeitäquivalenten nach Inland und weltweit“ ausgewiesen werden.

(Hans-Böckler / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.10.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.