17.09.2016 | Reformen, quo vaditis?

Bundesregierung will Rah­men­be­din­gun­gen für die Ka­pi­tal­aus­stat­tung von Un­ter­neh­men verbessern

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Unternehmen zu verbessern. Profitieren sollen auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Dazu hat das Kabinett am 14.09.2016 den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ beschlossen.

Künftig soll die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Die Neuregelung soll steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen. Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. In dieser Situation befinden sich auch häufig junge Unternehmen, os die Regierung. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten sollen damit "erheblich verbessert" werden. 

Die Bundesregierung setzt damit die Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und aus ihrem "Eckpunktepapier Wagniskapital" aus dem Herbst 2015 fort (STB Web berichtete). Dort ist vorgesehen, die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen zu steigern und die Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu verbessern. Der Gesetzentwurf ist allgemein ausgestaltet und nicht auf Startups und innovative Unternehmen beschränkt. Zu den Fragen des europäischen Beihilferechts ist die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission im Austausch.

Download:

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 17.09.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.