23.08.2016 | Verbraucherinsolvenzen

Überschuldung: Knapp 700.000 Bundesbürger warten auf den Erlass der Schulden

Trotz sinkender Zahl bei den Privatinsolvenzen befinden sich aktuell 692.612 Bundesbürger im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens in der sogenannten Wohlverhaltensphase und warten auf eine Restschuldbefreiung und damit auf den Erlass ihrer Schulden. Dies teilt der Wirtschaftsinformationsdienst Bürgel mit.

Die betroffenen Personen müssen in der Wohlverhaltensperiode bestimmte Pflichten erfüllen, um am Ende von den verbliebenen Schulden befreit werden zu können. Dies geschieht in der Regel dadurch,  dass  vor allem die pfändbaren Beträge des Sach- und Geldvermögens an den Treuhänder geleistet werden. Zudem müssen die betroffenen Personen eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich um eine solche bemühen.

In Bremen (141 Privatpersonen je 10.000 Einwohner), Niedersachsen (112) und Hamburg (111) befinden sich relativ gesehen die meisten Personen in der Wohlverhaltensphase. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 85 Privatpersonen je 10.000 Einwohner bzw. bei 0,85 Prozent. Weit weniger Privatpersonen leben in Bayern und Baden-Württemberg (60 Privatpersonen je 10.000 Einwohner) in der Wohlverhaltensphase.

Das Verhältnis von Männern zu Frauen ist ungleichmäßig ausgeprägt. 400.589 Männer warten derzeit im Rahmen des Privatinsolvenzverfahrens auf den Schuldenschnitt (292.023 Frauen).

12,5 Prozent der Betroffenen sind Senioren

Knapp 10 Prozent der Personen (68.872), die aktuell auf einen Schuldenerlass warten, sind zwischen 18 und 30 Jahre alt. 12,5 Prozent der Betroffenen (86.921) sind dagegen 61 Jahre oder älter. Die Ursachen für die Betroffenen in dieser Altersgruppe liegen im sinkenden Rentenniveau und steigender Besteuerung begründet. Der wachsende Niedriglohnsektor, aber auch Krankheiten und die damit verbundenen Kosten tragen dazu bei, dass immer mehr Menschen im Alter von Überschuldung und Privatinsolvenzen betroffen sind. Der Großteil der Bürger, die sich aktuell in der Wohlverhaltensphase befinden, sind zwischen 41 und 50 Jahre alt (198.965 Fälle bzw. 28,7 Prozent).

Die Wohlverhaltensphase betrug bis Mitte 2014 einheitlich sechs Jahre. Damit kann für die 2010 eröffneten Insolvenzverfahren frühestens im Jahr 2016 die Restschuldbefreiung erteilt werden. 2014 wurden durch die Insolvenzrechtsreform zwei mögliche Verkürzungen  eingeführt.  Eine Verkürzung um ein Jahr auf 5 Jahre erhalten Betroffene, die zumindest die Verfahrenskosten aufbringen können. Personen, die zudem eine  Quote in Höhe von 35 Prozent der Forderungen innerhalb von 36 Monaten an die Gläubiger leisten, können nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erlangen.

 

(Bürgel / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.08.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.