15.06.2016 | Kultur- und Kreativwirtschaft

Künstlersozialversicherung in der digitalen Welt

Am 14. Juni diskutierten in Berlin auf Einladung von Bundesministerin Andrea Nahles über 100 Sachverständige, Vertreter und Gäste aus Kultur, Verbänden und Politik über die Zukunft der Künstlersozialversicherung. Im Zentrum des Dialogs sanden die Herausforderungen, die sich aus den Veränderungen in einer zunehmend vernetzten, globalisierten und durch den digitalen Wandel geprägten Arbeitswelt in der Kultur- und Kreativwirtschaft ergeben.

Arbeitsministerin Nahles sagte auf der Veranstaltung, sie habe im Verordnungsentwurf eine Absenkung des Abgabesatzes zur Künstlersozialversicherung von aktuell 5,2 auf 4,8 Prozent für 2017 vorgeschlagen. Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 geht in Kürze in die Ressortabstimmung.

Die Künstlersozialversicherung

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.

Die Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage von den Unternehmen bzw. Verwertern künstlerischer und kultureller Leistungen erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr per Verordnung festgelegt. Er beträgt derzeit 5,2 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Das zu Beginn dieser Legislaturperiode verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes führte über mehr Ehrlichkeit und Transparenz bei der Abgabeerhebung und bei Betriebsprüfungen zu zusätzlichen Einnahmen von rund 30 Mio. Euro im Jahr 2015. Über 30.000 Unternehmen kommen jetzt zusätzlich ihrer Abgabepflicht nach. Das ist eine Steigerung von fast 20 Prozent. Die Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse sorgen für eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Unternehmen und so für eine solide Finanzbasis der Künstlersozialkasse. Im Ergebnis kann der Abgabesatz für 2017 um 0,4 Punkte auf 4,8 Prozent abgesenkt werden.

(BMAS / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 15.06.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.