30.05.2016 | BMF-Schreiben

E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.0

MIt BMF-Schreiben vom 24. Mai 2015 wurde das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.0) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Diese sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen (Wirtschaftsjahr 2017 oder 2017/2018).

Auf folgende Anpassungen wird besonders hingewiesen:

  • Anlagenspiegel:
    Für den Anlagenspiegel wurde die Werteentwicklung der Posten des Anlagevermögens in den Mindestumfang nach § 51 Absatz 4 Nummer 1b EStG einbezogen und entsprechende Mussfelder ausgestaltet. Sie sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, zwingend zu übermitteln. Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position ohne Wert (technisch: NIL-Wert) zu übermitteln.
  • Anlagenverzeichnis:
    Unternehmen, die darüber hinaus ein detailliertes Anlagenverzeichnis (= Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln möchten oder dazu aufgefordert worden sind, können das weiterhin in einer Fußnote vorzugsweise zur Position "Anlagenverzeichnis" im Anhang übermitteln. Die Übermittlung der Position „Anlagenverzeichnis“ ist in den GCD-Daten als Berichtsbestandteil anzukündigen.
  • Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG):
    Durch das BilRUG sind für Bilanzierende grundlegende handelsrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Zum Teil führten diese Änderungen auch zu Anpassungen bei der E-Bilanz-Taxonomie. Dies gilt vor allem für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung. Sofern Unternehmen ihre Handelsbilanz bereits für das Wirtschaftsjahr 2016 oder 2016/2017 unter Berücksichtigung der Gliederung nach dem BilRUG aufstellen und diese auch für steuerliche Zwecke übermitteln möchten, kann hierfür nur die Taxonomie-Version 6.0 verwendet werden, nicht aber frühere Taxonomie-Versionen.
  • ELBA-Projekt der deutschen Kreditwirtschaft:
    Da die Taxonomie 6.0 nicht nur für Zwecke der Offenlegung beim Bundesanzeiger und der E-Bilanz Anwendung findet, sondern zukünftig auch für das ELBA-Projekt der deutschen Kreditwirtschaft, wurden ergänzende Anforderungen der Kreditwirtschaft in das Datenschema aufgenommen. Zusätzliche Pflichtangaben für Übermittler einer E-Bilanz an die Finanzverwaltung ergeben sich hierdurch nicht.
  • Gesonderte Gewinnfeststellungen:
    Der bisherige Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften" wurde umbenannt in "Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren".

Download: BMF-Schreiben vom 24. Mai 2015 (IV C 6 - S 2133-b/16/10001 :001)

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.05.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.