05.05.2016 | Bundesgesundheitsministerium

Kabinett billigt Cannabis als Medizin für Schwerkranke

Das Bundeskabinett hat am 4. Mai 2016 den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Danach können Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, Cannabisarzneimittel auf ärztliche Verschreibung in Apotheken erhalten.

Für die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in kontrollierter Qualität soll der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken  ermöglicht werden. Die Aufgaben sollen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen werden (staatliche "Cannabisagentur"). Bis dahin wird die Versorgung mit Medizinalhanf über Importe gedeckt werden.

Mit Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) soll die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert werden, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war. Insbesondere wird eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen geschaffen, denen anders nicht geholfen werden kann. Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung dieser Cannabisarzneimittel zu erlangen, wird die Erstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft.

(BMG / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.05.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.