19.04.2016 | Statistisches Bundesamt

Gewerbesteuer: Gemeinden in den neuen Bundesländern profitieren

Durch die Umverteilung der Gewerbesteuermessbeträge vom Sitz der Geschäftsleitung zur Betriebsstätte profitierten 2011 vor allem die Gemeinden in den neuen Bundesländern. Sie konnten nach der Gewerbesteuerveranlagung 2011 netto mehr an Gewerbesteuermessbeträgen und Zerlegungsanteilen gutschreiben als zunächst von ihrer Finanzverwaltung festgesetzt worden waren.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gewannen durch Zugänge aus den alten Bundesländern am stärksten die Gemeinden in Sachsen (+ 91 Millionen Euro), gefolgt von Berlin (+ 63 Millionen) und Sachsen-Anhalt (+ 58 Millionen). In Nordrhein-Westfalen führte die Verlagerung der Steuermessbeträge/Zerlegungsanteile zum Betriebssitz mit 175 Millionen Euro zum größten Nettoabgang gegenüber den ursprünglich von der Finanzverwaltung festgestellten Beträgen. Niedersachsen (– 52 Millionen) und Hamburg (– 51 Millionen) folgten auf dem zweiten und dritten Rang. Vor und auch nach der Umverteilung wurden von den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen (2,2 beziehungsweise 2,0  Milliarden Euro), Bayern (2,0 Milliarden) und Baden-Württemberg (1,6 Milliarden Euro) die höchsten Steuermessbeträge (Zerlegungsanteile) erwirtschaftet.

Insgesamt beliefen sich die von den Finanzverwaltungen festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge für den Erhebungszeitraum 2011 auf 10 Milliarden Euro (+ 7,6 Prozent). Den größten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr gab es mit + 22,3 % in Niedersachsen.

(Destatis / STB Web)

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