03.04.2016 | Scheinselbstständigkeit und Mindestlohn

Zoll überprüft bundesweit Gerüstbauer

Im März 2016 prüften rund 2.600 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bundesweit das Bauhauptgewerbe mit Schwerpunkt im Gerüstbaugewerbe. Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wurden insgesamt 2.747 Objekte überprüft.

Bei den Kontrollen befragten die Zöllnerinnen und Zöllner 17.152 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in 672 Fällen die Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber beziehungsweise Auftraggeber. Die Prüfungen erstreckten sich auf Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie das Mindestlohngesetz und hatten ferner zum Ziel Leistungsbetrug, Lohnsplitting, Scheinselbstständigkeit sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt aufzudecken.

Arbeitnehmer-Entsendendung, Mindestlohn und Scheinselbstständigkeit

Insgesamt hat der Zoll daraufhin 113 Ermittlungsverfahren, davon 45 Straf- und 68 Ordnungswidrigkeitenverfahren, gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet. Gegenstand der Strafverfahren sind Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Leistungsmissbrauch (Betrug). Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen hauptsächlich Meldepflichtverletzungen, die Nichtmitführung von Ausweispapieren sowie die Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung.

In rund 1.600 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich, weil sich unter anderem Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, Scheinselbstständigkeit und auf unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld ergeben haben.

(Zoll / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.04.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.