31.03.2016 | Handwerksbranche

Kaufmännische Karriere im Handwerk

Mit der Entwicklung der neuen bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungsordnung zum/zur Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/in nach der Handwerksordnung hat das Handwerk ein in sich konsistentes kaufmännisches Laufbahnkonzept mit bundesweit einheitlichen Standards geschaffen.

Die neue Fortbildung richtet sich insbesondere an Absolventen einer kaufmännischen Ausbildung. Damit wird vor allem den jährlich rund 11.000 Absolventen im Handwerk zum/zur Kaufmann/frau für Büromanagement, zum/zur Automobilkaufmann/frau oder zum/zur Fachverkäufer/in ein attraktiver erster Karriereschritt angeboten.

Kaufmännische Fachwirte übernehmen beispielsweise als "rechte Hand" des Meisters bzw. der Meisterin die kaufmännische Leitung eines Unternehmens oder werden für die Leitung einer Filiale eingesetzt. Dafür werden die Fortbildungsteilnehmer dazu befähigt, kaufmännisch-administrative Bereiche von Handwerksbetrieben eigenständig zu führen, Prozesse zu gestalten und zu kontrollieren sowie in diesem Zusammenhang Mitarbeiter zu führen. Um diese Kompetenzen aufzubauen, werden im Rahmen der Fortbildung folgende Themen schwerpunktmäßig behandelt:

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern.
  • Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten.
  • Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten.
  • Personalwesen gestalten und Personal führen.
  • Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren.

Weiterhin müssen die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (Teil 4 der Meisterprüfung, Ausbildereignung) nachgewiesen werden, um den Fortbildungsabschluss zu erwerben. Die neue bundeseinheitliche Fortbildungsprüfungsordnung zum/zur Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/in nach der Handwerksordnung ist auf der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens verortet und damit einem Bachelor-Abschluss gleichwertig. Die Prüfungsverordnung ist am 07. März 2016 im Bundesgesetzblatt erschienen und wird am 01. April 2016 in Kraft treten.

(ZDH / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 31.03.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.