18.03.2016 | Gesetze

Bundesrat stimmt für Erhöhung der Meister-BAföG-Sätze

Einkommens- und Vermögensfreibeträge sowie die staatlichen Zuschüsse werden beim sogenannten Meister-BAföG deutlich steigen. Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat am 18. März 2016 zugestimmt.

Ab dem 1. August 2016 sind folgende Erhöhungen der maximalen Unterhaltsbeiträge im sog. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) vorgesehen:

  • für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
  • für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
  • für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro/Monat
  • für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat

Mit dem AFBG werden Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Mit der Erhöhung des Zuschussanteils auf 50 Prozent setzt das Gesetz eine Prüfbitte des Bundesrates um. Insgesamt 245 Millionen Euro zusätzlich sollen in den nächsten vier Jahren eingesetzt werden.

Neu ist zudem, dass künftig auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen gefördert werden, wenn sie ihren Meister machen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet und soll am 1. August 2016 in Kraft treten.

(Bundesrat / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.03.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.