30.01.2016 | Europäische Kommission

EU-weites Vorgehen gegen Steuervermeidung von Unternehmen

Um das Steuerrecht in allen 28 Mitgliedstaaten auf eine effiziente und wirksame Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung von Großunternehmen auszurichten, bedarf es nach Auffassung der EU-Kommission neuer Vorschriften. Sie hat dazu am 28. Januar 2016 ihre Vorschläge vorgestellt.

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, auf der Pressekonferenz in Brüssel (Foto: © European Union 2016)

Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, entschlossener und besser koordiniert gegen Unternehmen vorzugehen, die versuchen, sich der Entrichtung ihres fairen Anteils am Steueraufkommen zu entziehen, und die internationalen Standards zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umzusetzen.  

Kernelemente der neuen Vorschläge sind:

  • rechtsverbindliche Maßnahmen, um den auf Ebene von Unternehmen am häufigsten verwendeten Methoden der Steuervermeidung einen Riegel vorzuschieben;
  • eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, wie der Missbrauch von Steuerabkommen zu verhindern ist;
  • ein Vorschlag über den Austausch von Steuerinformationen zwischen den Mitgliedstaaten über in der EU tätige multinationale Unternehmen;
  • Maßnahmen, um international verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern;
  • eine neue Liste der EU für Drittländer, die sich nicht an die Regeln des Fair Play halten.

Zusammengenommen sollen diese Maßnahmen die aggressive Steuerplanung erheblich erschweren, für mehr Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten sorgen und einen für alle Unternehmen faireren Wettbewerb im Binnenmarkt gewährleisten.Das Paket ruht auf den drei zentralen Säulen der Agenda der Kommission für eine fairere Besteuerung:

Gewährleistung effektiver Besteuerung in der EU

Der Grundsatz der Unternehmensbesteuerung besteht darin, dass Unternehmen dort Steuern zahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften. Das Paket enthält konkrete Vorschläge, wie den Mitgliedstaaten geholfen werden kann, dies durchzusetzen. Die Kommission schlägt eine Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung mit rechtsverbindlichen Maßnahmen vor, mit denen einige der häufigsten Steuervermeidungsstrategien ausgehebelt werden können. Ihre Empfehlung zu Steuerabkommen enthält Informationen darüber, wie die Mitgliedstaaten ihre Steuerabkommen am besten gegen Missbrauch schützen und dabei im Einklang mit dem EU-Recht vorgehen.

Mehr Steuertransparenz

Transparenz sei von entscheidender Bedeutung, um aggressiven Steuerplanungsstrategien von Großunternehmen auf die Schliche zu kommen und einen fairen Steuerwettbewerb zu gewährleisten, so die Kommission. Das Paket soll mit der überarbeiteten Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden für mehr Transparenz im Zusammenhang mit den von den Unternehmen gezahlten Steuern sorgen. Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass die nationalen Behörden Steuerinformationen über die Tätigkeiten multinationaler Unternehmen auf Länderbasis austauschen. Damit erhalten alle Mitgliedstaaten wichtige Informationen, um Steuervermeidungsrisiken nachzugehen und Steuerprüfungen gezielter durchzuführen. Die Kommission befasst sich derzeit auch mit dem separaten Problem der öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung; im Hinblick auf eine Initiative, die im frühen Frühjahr vorgestellt werden soll, ist eine Folgenabschätzung im Gange.

Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

Das heutige Paket umfasst außerdem eine Mitteilung über eine externe Strategie für effektive Besteuerung, mit der die folgenden Ziele verfolgt werden: Ausbau der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung der Steuervermeidung; Intensivierung der EU-Maßnahmen, mit denen weltweit eine faire Besteuerung auf der Grundlage internationaler Standards gefördert werden soll; einheitliches Vorgehen gegen externe Gefahren der Steuervermeidung. Dies wird dabei helfen, faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen und Länder zu schaffen.

(EU-Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.01.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.