21.01.2016 | DIW-Studie

Erbschaftsteuerreform, quo vadis?

2009 wurden die Steuerprivilegien für Firmenübertragungen ausgeweitet und später vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Derzeit berät die Große Koalition über eine Erbschaftsteuerreform, bei der es um die Einschränkung der Steuervergünstigungen für Übertragungen von großen Unternehmen geht. Das Deutsche Insititut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) empfiehlt, Steuervergünstigungen abzubauen und Steuersätze für Unternehmensübertragungen zu begrenzen.

Laut DIW-Experten werden in den nächsten Jahren etwa 200 bis 300 Milliarden Euro jährlich vererbt oder verschenkt. Dabei seien die Vermögen sehr stark konzentriert und ungleich verteilt: Etwa die Hälfte der Übertragungen lägen unter 50.000 Euro. Übertragungen von mehr als 500.000 Euro würden nur noch 1,5 Prozent der Begünstigten erhalten, auf die ein Drittel des gesamten Übertragungsvolumens entfalle. Die 0,08 Prozent der Fälle mit Übertragungen von mehr als fünf Millionen Euro würden 14 Prozent des Übertragungsvolumens erhalten.

Die Unternehmensübertragungen schätzen die DIW-Ökonomen längerfristig auf 30 bis 40 Milliarden Euro im Jahr. Diese dürften nach dem derzeitigen Recht weitgehend steuerbefreit sein. Daran würde sich nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur wenig ändern, so die Experten. Weil die hohen Vermögen zu einem großen Anteil aus Unternehmen und Unternehmensvermögen bestünden, seien auch die entsprechenden Erbschaften und Schenkungen noch deutlich stärker auf die hohen Übertragungen konzentriert. Etwa die Hälfte der Unternehmensübertragungen entfalle auf die Fälle mit Erbschaften oder Schenkungen über fünf Millionen Euro.

Erbschaftsteuerreform festgefahren

Die DIW-Forscher empfehlen, die Steuervergünstigungen weitgehend abzubauen und die Steuersätze für Unternehmensübertragungen auf beispielsweise 15 Prozent zu begrenzen. In den nächsten Jahren würde eine solche grundlegende Erbschaftsteuerreform jedoch nicht funktionieren, da durch Vorzieheffekte bereits ein erheblicher Teil der hohen Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation übertragen worden ist. Sollte die Erbschaftsteuer in einigen Jahren zum vierten Mal vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, stelle sich auch die Frage nach Alternativen, um nicht nur die untere Oberschicht, sondern auch die sehr reichen Haushalte in eine moderat progressive Besteuerung der Vermögen einzubeziehen. In Frage kommen hierzu Erhöhungen bei der laufenden Unternehmens- und Kapitaleinkommensbesteuerung oder eine Wiedererhebung der Vermögensteuer.

Weiterführende Informationen:

DIW Wochenbericht 3/2016: Erbschaftsteuer in Deutschland

(DIW Berlin / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.01.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.