19.12.2015 | BMF-Schreiben

Neue Sätze für Mahlzeiten

Das BMF hat neue Werte für die Anrechnung von verbilligten oder unentgeltlichen Mahlzeiten auf das Gehalt veröffentlicht. So ist ein Mittag- oder Abendessen mit 3,10 Euro, ein Frühstück mit 1,67 Euro zu berücksichtigen.

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt zu bewerten.

Dies gilt seit 2014 auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt.

Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2016 betragen:

  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,10 Euro
  • für ein Frühstück 1,67 Euro.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 19.12.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.