04.12.2015 | Handwerk

Neue Meisterprüfungsverordnung für das Schornsteinfeger-Handwerk ab 2016

Das Schornsteinfeger-Handwerk erhält ab 2016 eine neue Meisterprüfungsverordnung. Die neue Verordnung legt einen Schwerpunkt auf mehr Kompetenz im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz. Dazu passt sie die Meisterprüfung an die gestiegenen technischen Standards, insbesondere bei Feuerungs-, Lüftungs-, Brand- und Umweltschutzanlagen, sowie an die neuen gesetzlichen Auflagen für Sicherheit und Umweltschutz an.

Jährlich erwerben rund 190 Prüflinge mit der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung den "Großen Befähigungsnachweis" in diesem komplexen Handwerk. Im Fokus der Schornsteinfegertätigkeiten stehen Messungen und Analysen für die Betriebs- und Brandsicherheit, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Raumluftqualität und des Umwelt- und Klimaschutzes. Ebenso gehören zur Meistertätigkeit die Planungen für die Durchführung von energieeffizienten Optimierungsmaßnahmen an und in Gebäuden.

Bei dem Schornsteinfeger-Handwerk handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk. Dies bedeutet, dass die bestandene Meisterprüfung Voraussetzung für die selbständige Berufsausübung ist. Derzeit gibt es rund 8.000 selbständige Schornsteinfegerbetriebe mit ca. 2.170 Auszubildenden.

Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 11. November 2015 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ersetzt die Fassung vom 25. Juni 1984.

(BMWi / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04.12.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.