02.12.2015 | Studie

Vorstandspensionen oft überhöht

Pensionszusagen für Vorstände sind teils üppig, und sie tragen durch falsche Anreize oft nicht zu den Erfordernissen einer nachhaltigen Unternehmensführung bei. Eine neue Untersuchung im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung gibt eine Bestandsaufnahme – und macht Vorschläge, was sich ändern ließe.

Unternehmensvorstände bekommen häufig nicht nur ein hohes Gehalt. Sie erwerben oft auch das Anrecht auf eine betriebliche Altersversorgung. Einige Vorstandschefs großer börsennotierter Konzerne kommen im Alter dabei auf eine jährliche Betriebsrente von mehr als einer Million Euro. Dafür müssen die Firmen Rückstellungen bilden: Bei jedem der 30 Dax-Unternehmen summieren sich die Ansprüche früherer und aktueller Vorstände im Mittel auf gut 130 Millionen Euro. In Einzelfällen muss mehr als das Doppelte zur Verfügung stehen.

Im Jahr 2014 haben die Dax-Konzerne ihren ehemaligen Vorständen oder deren Hinterbliebenen insgesamt im Mittel 6,3 Millionen Euro an Pensionszahlungen geleistet. Zusätzlich legten sie im gleichen Jahr für ihre aktiven Vorstandsmitglieder insgesamt im Mittel 2,4 Millionen Euro zurück. Dies geht aus einer Aufstellung der Hans-Böckler-Stiftung hervor.

Erhebliche Unterschiede bei den betrieblichen Altersversorgungssystemen

Die Bestandsaufnahme in den Börsensegmenten von Dax bis S-Dax zeigt: Die Altersversorgungssysteme für Vorstände unterscheiden sich in der Höhe der Auszahlungen und in ihrer Konstruktion teils erheblich. Nach wie vielen Dienstjahren die maximale Leistung erreicht wird, ob ein bestimmter Eurobetrag zugesagt, ein Prozentsatz des letzten Fixgehalts festgelegt, eine bestimmte Mindestverzinsung des zurückgestellten Kapitals garantiert wird oder welches Lebensalter als Pensionsgrenze gilt: All dies variiert. Doch von einer Verknüpfung der Altersvorsorge an Nachhaltigkeitskriterien sind die Unternehmen oft noch weit entfernt.

Die Altersversorgung sollte sich beispielsweise unter anderem auch daran bemessen, wie lange ein Vorstand für das Unternehmen tätig war. Problematisch ist, wenn ein Vorstand nach fünf oder zehn Jahren im Amt bereits Anspruch auf die maximal möglichen Versorgungsbezüge hat. Einen „Vollanspruch“ halten die Experten erst nach 20 oder 25 Jahren für sinnvoll. Hinreichend sei die Altersversorgung dann, wenn sie sich nach dieser Zeit auf etwa 50 bis 60 Prozent der letzten Fixbezüge beläuft – vorausgesetzt, diese Fixbezüge sind angemessen und nicht überhöht.

Verknüpfung der Altersvorsorge an Nachhaltigkeitskriterien

Nach Analyse der Experten bietet sich darüber hinaus noch ein weiterer Schritt an. Er bestünde darin, den Vorstandsmitgliedern nur einen Teilbetrag der beitragsorientierten Altersversorgung zu garantieren, beispielsweise in einer Höhe, die sich an den Obergrenzen des Pensions-Sicherungs-Vereins orientiert. Dieser sichert derzeit Rentenzahlungen von maximal jährlich 102.060 Euro ab. Wenn die Auszahlung der sich darüber hinaus ergebenden Versorgungsansprüche zeitlich gestreckt und zugleich an die langfristige Entwicklung des Unternehmens gekoppelt wäre, würde der Forderung nach mehr Nachhaltigkeit Rechnung getragen.

(Hans-Böckler-Stiftung / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.12.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.