29.10.2015 | Bekämpfung der Steuerhinterziehung

EU und Liechtenstein unterzeichnen neues Steuertransparenzabkommen

Im Rahmen des neuen Abkommens werden Liechtenstein und die EU-Mitgliedstaaten ab 2017 automatisch Informationen über die Finanzkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen. Die Regelung gilt damit ab dem Jahr, in dem der automatische Austausch nach demselben Standard auch zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt.

Die Mitgliedstaaten erhalten die Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten ihrer Gebietsansässigen mit Konten in Liechtenstein sowie andere Finanzdaten und Informationen über Kontensalden. Diese Regelung steht im Einklang mit dem neuen weltweiten Standard der OECD/G20 für den automatischen Informationsaustausch.

Der verstärkte Informationsaustausch soll es den Steuerbehörden erleichtern, Steuerhinterzieher aufzuspüren, und gleichzeitig davor abschrecken, Einkünfte und Vermögen im Ausland zu verbergen. Im Mai dieses Jahres hat die EU bereits ein ähnliches Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet. Verhandlungen mit Andorra, San Marino und Monaco stehen vor dem Abschluss, so die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung.

(EU / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 29.10.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.