23.10.2015 |

Zur Übermittlung von Patientendaten an den MDK

Die Bundesregierung hat anlässlich einer kleinen Anfrage im Bundestag die Übermittlung der vom MDK für die Einzelfallbegutachtung benötigten personenbezogenen Daten durch die Leistungserbringer wie etwa die Vertragsärzte erläutert.

Wie die Regierung ausführt, haben die Leistungserbringer bisher die Unterlagen entweder direkt dem MDK übersandt oder auf entsprechende Anforderung der Krankenkassen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung über die Krankenkasse an den MDK übermittelt. Hierfür sei das sogenannte Umschlagverfahren genutzt worden. Dabei würden die angeforderten Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis, dass die Unterlagen nur für den MDK bestimmt sind, an die Krankenkasse gesandt, die die Unterlagen ungeöffnet an den MDK weiterleite. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) habe indes wiederholt beanstandet, dass das beschriebene Umschlagverfahren nicht eingehalten wird und Krankenkassen Kenntnis von Unterlagen erhalten, die nur für den MDK bestimmt sind.

Dies hat die Bundesregierung den Angaben zufolge aufgegriffen und in dem Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung vorgesehen, dass neben dem MDK weiterhin auch die Krankenkasse für den MDK personenbezogene Daten beim Leistungserbringer anfordern kann, der Rücklauf mit diesen Daten künftig jedoch nur noch direkt an den MDK zu erfolgen hat. Damit werde das Umschlagverfahren beendet und sichergestellt, "dass die Krankenkasse keine Kenntnis von den für die Begutachtung durch den MDK erforderlichen und nur für diesen bestimmten Daten erhält".

Derzeit werde zwischen dem GKV-Spitzenverband und dessen Medizinischen Dienst (MDS) sowie der BfDI unter Beteiligung des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit (BMG) ein Verfahren zur Umsetzung der Neuregelung abgestimmt.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags mit.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.10.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.