18.10.2015 | Finanzausschuss

Erweiterung der Gewerbesteuer abgelehnt

Der Finanzausschuss hat am 14.10.2015 einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Erweiterung der Gewerbesteuer-Pflicht abgelehnt. Die Fraktion hatte gefordert, alle selbstständigen Tätigkeiten sollten in Zukunft von der Gewerbesteuer erfasst werden. Eine Ausnahme soll es nur für die Land- und Forstwirtschaft geben.

Die Fraktion die Linke argumentierte, die Einbeziehung der freien Berufe, die bisher nicht gewerbesteuerpflichtig sind, stärke die Einnahmen der Städte und Gemeinden und werde helfen, die Hebesätze zu stabilisieren. Es müsse durch die Ausweitung der Steuerpflicht nicht zu einer höheren steuerlichen Belastung kommen. Es solle einen angemessenen Freibetrag geben. Außerdem bleibe bei Einbeziehung in die Gewerbesteuer grundsätzlich die Möglichkeit, Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinde mit der Einkommensteuerschuld zu verrechnen.

Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickeln

Zur Begründung erklärte die Fraktion, viele Kommunen seien längst nicht mehr in der Lage, die Verhältnisse vor Ort aktiv zu gestalten. Ihre Handlungsfähigkeit sei stark eingeschränkt. "Eine nachhaltige Verbesserung der Situation der Kommunalfinanzen lässt sich nur erreichen, wenn die Einnahmen gestärkt werden", stellt die Fraktion fest. Daher müsse die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt werden. Die Beteiligung der Freiberufler an der Steuer sei gerechtfertigt, weil sie ebenfalls die kommunale Infrastruktur in Anspruch nehmen würden.

Der Ausschuss lehnte den Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dafür.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.10.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.