16.10.2015 | Reformen

Steueränderungsgesetz 2015: Bundesrat stimmt zu

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 16. Oktober 2015 dem Steueränderungsgesetz 2015 zugestimmt. Es enthält verschiedene Einzeländerungen bei der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer sowie weiteren Steuergesetzen, die zum Teil auf Forderungen der Länder zurückgehen.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wird u.a. die Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst. Darüber hinaus wird eine Übergangsregelung zu den Rückstellungen der Lebensversicherer für Beitragsrückerstattungen verlängert. Diese wäre eigentlich Ende 2015 ausgelaufen.

Für Lohnsteuerhilfevereine gilt künftig: Vergütungen für ihre Vorstände hindern nicht die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein. Zuwendungen an im Ausland ansässige "gemeinnützige Körperschaften" werden steuerbefreit. Unterhaltsleistungen können ab 2016 nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn die Steueridentifikationsnummer des Unterhaltsempfängers angegeben wird.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften heißt nun Steueränderungsgesetz 2015. Es tritt in weiten Teilen am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft.

(Bundesrat / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.10.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.