29.09.2015 | OFD Karlsruhe

Lohnsteuer-Freibeträge können ab 2016 für zwei Jahre beantragt werden

Ab dem 1. Oktober kann der Lohnsteuer-Freibetrag für das Jahr 2016 beantragt werden. Dieser erhöht das monatliche Nettoeinkommen sofort. Dieses Jahr kann der Freibetrag für zwei Jahre auf einmal beantragt werden. Wenn sich die persönlichen Verhältnisse nicht ändern, gilt der Freibetrag für 2016 und das Folgejahr 2017. 

Der Antrag für einen Freibetrag lohnt sich vor allem bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben, wie z.B. Fahrtkosten bei Berufspendlern. Der Freibetrag wird vom Finanzamt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt.

Für den Antrag stehen zwei Vordrucke zur Verfügung: der "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016" und der "Vereinfachte Antrag auf LohnsteuerErmäßigung 2016". Auf beiden Vordrucken kann man die zweijährige Geltungsdauer des Freibetrags durch Ankreuzen beantragen. Die ausgefüllten Anträge können auch per Post an das Finanzamt geschickt werden.

(OFD Karlsruhe / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 29.09.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.