28.08.2015 | Zoll ermittelt

Bauunternehmerin wegen Sozialversicherungsbetrugs verurteilt

Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) deckten bei einem Bauunternehmen aus dem Oderland einen Sozialversicherungsbetrug in Höhe von mehr als 30.000 Euro auf.

Das Unternehmen beantragte bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Eingliederungszuschuss für einen Arbeitnehmer, der unter der Voraussetzung der Zahlung des geltenden Mindestlohns gewährt wurde. Tatsächlich erhielt der Arbeitnehmer jedoch weniger als den geltenden Mindestlohn, was aufgrund falscher Lohnnachweise, die das Unternehmen erstellte, zunächst nicht auffiel.

Zudem beantragte das Unternehmen bei der Agentur für Arbeit für mehrere Monate Kurzarbeitergeld, obwohl die Arbeitnehmer weiterhin in vollem Umfang auf Baustellen tätig waren. Zum Nachweis des Anspruchs auf die Leistungen legte das Unternehmen unter anderem falsche Stundennachweise vor, sodass hier das Kurzarbeitergeld zu Unrecht gezahlt wurde. Außerdem meldete das Unternehmen die Arbeitnehmer teils nicht richtig zur Sozialversicherung an, sodass den Krankenkassen, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Urlaubskasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) Beiträge vorenthalten wurden.

Inzwischen wurde die Geschäftsführerin der Baufirma für die Verstöße rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus müssen die den Sozialkassen vorenthaltenen Beiträge und Steuern durch das Unternehmen nachgezahlt werden. Das zu Unrecht erhaltene Kurzarbeitergeld und der Eingliederungszuschuss sind ebenfalls an die Agentur für Arbeit zurückzuzahlen.

(Zoll / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.08.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.