05.08.2015 | Wettbewerbspolitik

Fusionskontrolle: Kommission gibt Übernahme von Hospira durch Pfizer unter Bedingungen frei

Die Europäische Kommission hat die von Pfizer geplante Übernahme von Hospira nach der  EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in den USA und sind weltweit in der Entwicklung und Vermarktung von pharmazeutischen Produkten für die Humanmedizin tätig.

Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung, dass Pfizer bestimmte sterile injizierbare Arzneimittel sowie sein derzeit in der Entwicklung befindliches, dem Medikament Infliximab äquivalentes biotechnologisches Arzneimittel veräußert. Die Kommission äußerte Bedenken, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen keinem ausreichenden Wettbewerbsdruck von anderen Anbietern auf den entsprechenden Märkten ausgesetzt wäre, so dass es zu Preiserhöhungen und zur Einstellung der Entwicklung des dem Medikament Infliximab äquivalenten biotechnologischen Arzneimittels von Pfizer kommen könnte.

Durch die von den Unternehmen angebotenen Verpflichtungen wurden diese Bedenken ausgeräumt, indem alle Überschneidungen zwischen den Geschäftstätigkeiten von Pfizer und Hospira auf allen Märkten beseitigt wurden, in Bezug auf welche die Kommission wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert hatte.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Bei diesem Fusionskontrollverfahren ging es nicht nur darum, Preiserhöhungen für Patienten und Gesundheitsdienstleister zu verhindern. Durch ihren Beschluss sorgt die Kommission auch dafür, dass der Zusammenschluss zwischen Pfizer und Hospira die Erforschung und Entwicklung von Arzneimitteln, die für die Gesellschaft von enormem Nutzen sein können, nicht beeinträchtigt.“

(EU-Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.08.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.