15.07.2015 | Bundesfinanzministerium

Deutsch-niederländische Vereinbarung zum Austausch von Steuerinformationen

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und sein niederländischer Amtskollege Jeroen Dijsselbloem haben am 14.07.2015 in Brüssel einen besseren Informationsaustausch der Steuerverwaltungen beider Länder unterzeichnet. Dabei geht es um den sogenannten spontanen Austausch von Informationen, die im jeweils anderen Land bei der Besteuerung relevant sein können.

In der Übereinkunft verpflichten sich Deutschland und die Niederlande, etwaige unilaterale Verrechnungspreiszusagen miteinander auszutauschen, wenn die Zusage Einfluss auf die Besteuerung im anderen Staat haben kann. Ebenso sollen Vorabverständigungsvereinbarungen, die mit Drittstaaten abgeschlossen werden, ausgetauscht werden, wenn einer der beiden Staaten nicht Partei ist und die Vereinbarung Einfluss auf die Besteuerung im anderen Staat haben kann. Unter die Übereinkunft sollen auch Vorbescheide zu steuerlichen Präferenzsystemen fallen, die in den Niederlanden unter dem Stichwort Innovationsboxen/Patentboxen erteilt werden.

Die Vereinbarung sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schaffung von Transparenz im Bereich Tax-Rulings, so das Bundesfinanzministerium (BMF). Nach der im vergangenen Spätherbst öffentlich gewordenen "Lux Leaks" hat die Europäische Kommission im März 2015 einen Richtlinienvorschlag zum verpflichtenden automatischen Austausch von Tax-Rulings zwischen den Mitgliedstaaten unterbreitet. Deutschland strebt nach Angaben des BMF einen Abschluss der Beratungen bereits im Herbst dieses Jahres an. Damit soll sichergestellt werden, dass Staaten, für deren Besteuerung derartige Tax-Rulings relevant sind, rechtzeitig über die damit in Zusammenhang stehenden Informationen verfügen und eine ordnungsgemäße Besteuerung nach ihrem Recht sicherstellen können.

Die deutsch-niederländische Vereinbarung gilt für Informationen ab dem Kalenderjahr 2015. Die beiden Länder können sich zudem einvernehmlich auf den Austausch von Informationen verständigen, die sich auf frühere Jahre beziehen.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 15.07.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.