06.07.2015 |

Bundeskartellamt verhängt Bußgelder in Höhe von 75 Mio. Euro gegen Automobilzulieferer

Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 75 Mio. Euro gegen fünf Hersteller von akustisch wirksamen Bauteilen und deren Verantwortliche wegen Absprachen gegenüber der Automobilindustrie verhängt.

Bei den sog. akustisch wirksamen Bauteilen handelt es sich insbesondere um Bodenbeläge, Fußmatten, Hutablagen, Kofferraumauskleidungen, textile Radlaufschalen, Motorraumschalldämpfungen, Stirnwanddämpfungen und Kofferraumabsorber. Die Unternehmen stimmten sich unter anderem über Preisuntergrenzen, die Weitergabe von Rohstoffpreiserhöhungen, zu gewährende Rabatte, den Ausgleich von Werkzeugkosten und die Einbeziehung von Preisgleitklauseln ab.

Bei dem Verfahren handelt es sich nach Angabe der Behörde um den ersten Fall, der aufgrund einer anonymen Eingabe in dem elektronischen Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes eingeleitet und mit Bußgeldern abgeschlossen wurde (weitere Informationen zum sogenannten BKMS finden Sie hier).

Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und der Dauer eines Kartellverstoßes. In diesem Zusammenhang waren in diesem Verfahren auch die Marktmacht und das Verhalten der Marktgegenseite zu berücksichtigen. Im vorliegenden Verfahren haben alle Unternehmen bei der Aufklärung des Kartells mit dem Bundeskartellamt kooperiert, was entsprechend der Bonusregelung des Amtes zu einer Ermäßigung der Bußgelder geführt hat.

Die Bußgelder sind überwiegend noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Allerdings wurde mit allen Unternehmen und Verantwortlichen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. „Settlement“) erreicht, so das Bundeskartellamt. Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen würden derzeit noch fortgeführt.

(Bundeskartellamt / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 06.07.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.