23.06.2015 | Arbeitsmarkt

Rente mit 63: Ein Viertel der Betriebe versucht die Mitarbeiter zu halten

Ein Viertel der Betriebe mit Mitarbeitern, die von der Rente mit 63 Gebrauch machen, versucht die Mitarbeiter zu halten. Sie bieten beispielsweise flexiblere Arbeitszeiten, Lohnerhöhungen oder Prämien an. Das zeigt eine repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Gut die Hälfte der Betriebe plant bei einem Ausscheiden von Mitarbeitern durch die Rente mit 63 den Ersatz durch Externe, also Neueinstellungen. Fast ein Drittel der Betriebe will mit internen Umstrukturierungsmaßnahmen reagieren, etwa durch technische und organisatorische Veränderungen. "Die Art der Reaktion und die Maßnahmen sind dabei wesentlich von den Flexibilitätspotenzialen der Betriebe abhängig: Je größer der Betrieb, desto eher ist er in der Lage, das Ausscheiden von Mitarbeitern durch interne Umstrukturierungen zu kompensieren", erklären die Arbeitsmarktforscher.

Interne Umstrukturierungen abhängig von Unternehmensgröße

Elf Prozent der Betriebe sind nach eigener Aussage von der Rente mit 63 betroffen, weil Mitarbeiter bereits ausgeschieden sind oder die Betriebe dies erwarten. Aufgrund der Unterschiede in der Altersstruktur der Beschäftigten stellt sich die Situation je nach Branche sehr verschieden dar. Während in den Branchen "Kunst, Unterhaltung, Erholung", "Information und Kommunikation" oder im Gastgewerbe weniger als fünf Prozent der Betriebe von der Rente mit 63 in den nächsten drei Jahren betroffen sind, liegt der Anteil in der öffentlichen Verwaltung bei mehr als 30 Prozent.

In Westdeutschland sind elf Prozent, in Ostdeutschland 15 Prozent der Betriebe betroffen. "Dies erklärt sich durch die Altersstruktur in Ostdeutschland, wo aufgrund des demographischen Wandels, der Abwanderung nach Westdeutschland und vergleichsweise wenig Einwanderung der Anteil älterer Beschäftigter höher ist als im Westen", schreiben die IAB-Forscher.

(IAB / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.06.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.