24.04.2015 | Gesetzgebung

Rechnungslegung: Weitere Harmonisierung kommt

Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung soll eine Minderung der Bürokratielast für kleinere Unternehmen bei Bilanzvorgaben bewirken und verstärkt gegen Korruption bei der Rohstoffförderung kämpfen.

Im Entwurf (18/4050) des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiLRUG) geht es darum, die Vorschriften für die Rechnungslegung der Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt agieren, weiter zu harmonisieren. Zwar gebe es dafür bereits seit knapp 30 Jahren einen entsprechenden Rechtsrahmen, doch habe sich in der Zwischenzeit „der grenzüberschreitende Handel im Binnenmarkt erheblich intensiviert“, so die Bundesregierung. Bei den Bilanz-Anforderungen werden kleinere Betriebe nach Darstellung der Bundesregierung jetzt schon entlastet. Der Nutznießer-Kreis soll nun dadurch erweitert werden, dass die Schwelle zur Einstufung als mittelgroßes Unternehmen um 20 Prozent angehoben wird. Zudem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für die Rechnungslegungsvorgaben für Kleinstgenossenschaften vor, um diese „von bürokratischen Anforderungen zu entlasten“, so die Regierung.

Unternehmer sollen gestärkt werden

Neben Harmonisierung und Entbürokratisierung verweist die Bundesregierung zudem darauf, dass die EU eine „Stärkung des verantwortungsvollen Unternehmertums“ anstrebe. Deshalb habe sie in die Richtlinie „auch neue Regelungen aufgenommen, die Unternehmen der Rohstoffindustrie und der Primärforstwirtschaft stärkeren Transparenzanforderungen hinsichtlich ihrer Zahlungen an staatliche Stellen unterwerfen, um so Korruption einzudämmen“. Der Gesetzentwurf dient der „Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates“.

Die neue Richtlinie muss bis zum 20.07.2015 in deutsches Recht umgesetzt sein.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.04.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.