14.04.2015 | Frauenquote

Immer noch kaum Frauen in den Top-Gremien der großen Beratungs- und Prüfungsgesellschaften

Von Manuel Maurer, STB Web

Am 27. März 2015 billigte der Bundesrat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Es hat zum Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien wesentlich zu erhöhen. - Anlass, einen Blick in die Chefetagen der großen deutschen Beratungs- und Prüfungsgesellschaften zu werfen.

Bereits 2009 habe ich in einem Artikel untersucht, wie es um den Frauenanteil in den Führungsgremien der großen Beratungs- und Prüfungsgesellschaften in Deutschland bestellt ist. Der Befund war äußerst mager. Unter den damals insgesamt 63 Vorstandsmitgliedern der Big-Four-Gesellschaften konnten lediglich drei Frauen ausgemacht werden.

Inzwischen sind sechs Jahre vergangen und es müsste sich - so sollte man meinen - doch einiges getan haben: Sechs Jahre öffentliche und politische Debatte um Frauenquote und Gleichstellungsfragen, Förderprogramme zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Regelungen zur Selbstverpflichtung und Diversity Management in Unternehmen.

Der Blick in die Geschäftsleitungen der Big Four ergibt im April 2015 folgendes Bild:

KPMG: 6 Mitglieder im Vorstand, davon Frauen: 0
PwC: 10 Mitglieder im Vorstand, davon Frauen: 1
EY: 11 Mitglieder in der Geschäftsführung, davon Frauen: 3
Deloitte: 7 Mitglieder in der Geschäftsleitung, davon Frauen: 0
Schaut man weiter bei den mittleren Gesellschaften:
BDO: 9 Mitglieder im Vorstand, davon Frauen: 0
Rödl: 7 geschäftsführende Partner, davon Frauen: 0

Das ist die ernüchternde Bilanz.

An guten Vorsätzen mangelt es freilich nicht: Alle Big Four-Gesellschaften schreiben das Thema Diversity groß - zumindest auf ihren Homepages. Deloitte (null Frauen im Vorstand) hat gar die Initiative "Leader.In" ins Leben gerufen, mit der sie "Female Leadership in Politik und Wirtschaft fördern sowie erfolgreiche Frauen und einflussreiche Männer vernetzen" und darüber hinaus auch noch "die Innovations- und Wirtschaftskraft Deutschlands stärken" will.

"Female Leadership" und Diversity Management

Ähnliche Programme und Initiativen finden sich bei den anderen Big Four, doch in die oberste Chefetage scheinen diese nach wie vor nicht durchzudringen. Wie ernst die Bemühungen um mehr Vielfalt auch hinsichtlich des Geschlechts in den Unternehmen sind, sollte sich jedoch gerade dort abbilden. Dies hat nicht zuletzt eine enorm wichtige Signal- und Vorbildfunktion für Mitarbeiterinnen - und Mitarbeiter - im Unternehmen wie auch nach außen. Dass gemischte Führungsteams ohnehin erfolgreicher sind, wurde bereits in zahlreichen Studien nachgewiesen.

"Bereits Charles Darwin wusste, dass die Evolution nur durch Vielfältigkeit und Variation voranschreiten kann. Monokulturen und homogene Teams sind demnach suboptimal und wirken innovationshemmend." postuliert Deloitte - während in ihrer Geschäftsleitung weiterhin eine männliche Monokultur gepflegt wird.

Genügend Gründe für gemischte Führungsteams

Ein weiteres Argument kommt nun ausgerechnet vom Wirtschaftsblog "Die Klardenker" der KPMG: Dort stellt KPMG-Partnerin Barbara Scheben aktuell die interessante These: "Mehr Frauen, weniger Wirtschaftskriminalität" vor und bezieht sich dabei auf eine aktuelle amerikanische Studie, wonach die Wahrscheinlichkeit von Steuer- und Betrugsdelikten in Unternehmen sinkt, wenn eine Frau die Position des CFO innehat. Dabei brauche es allerdings eine Frauenquote in den Führungsgremien von mindestens 30 Prozent, damit das Potential von Gender Diversity sich zum vollen Nutzen für das Unternehmen entfaltet, so die ForscherInnen von der Wake Forest University.

Dazu twitterte KMPG:

Das klingt halbherzig und vor allem bleibt offen, welche Konsequenzen KPMG und all die anderen großen Gesellschaften aus solchen Erkenntnissen für das eigene Unternehmen ziehen. Wie werden die Top-Führungsgremien wohl 2020 aussehen?

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.04.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.