06.02.2015 | OLG Karlsruhe

Zahnarzt wendet sich erfolglos gegen Verdachtsberichterstattung

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte in drei Eilverfahren über die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung in der Presse über ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen einen Zahnarzt zu entscheiden.

In der Presse war – zunächst ohne Hinweise auf die Person – berichtet worden, ein Zahnarzt stehe aufgrund einer Vielzahl von Anzeigen im Verdacht, Patienten aus Gewinnstreben gesunde Zähne gezogen und durch Implantate ersetzt zu haben. In einem Artikel, der in verschiedenen Medien parallel veröffentlicht wurde, wurde der Betroffene zwar ebenfalls nicht namentlich benannt; der Artikel enthielt aber eine Reihe von Einzelheiten, über die der Zahnmediziner durch eine einfache Recherche im Internet identifiziert werden konnte.

Pressefreiheit genießt Vorrang

Die Anträge des Zahnarztes auf Untersagung einer weiteren Veröffentlichung waren bereits beim Landgericht Karlsruhe erfolglos. Die gegen diese Urteile gerichteten Berufungen hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun mit Urteilen vom 02.02.2015 zurückgewiesen (Az. 6 U -130/14, Az. 6 U -131/14, Az. 6 U -132/14). Nach Auffassung der Richter wurde der angegriffene Artikel den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für eine Verdachtsberichterstattung aufgestellten Anforderungen gerecht; bei der Abwägung aller Umstände genießen die Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit Vorrang vor dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Klägers.

(OLG Karlsruhe / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 06.02.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.