03.02.2015 |

Laut Bundesregierung 2014 keine kalte Progression

In dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten "Ersten Steuerprogressionsbericht" heißt es, dass es 2014 keine kalte Progression bei der Einkommensteuer gegeben habe. Dazu habe die niedrigere Preissteigerungsrate in Verbindung mit der Anhebung des Grundfreibetrages zu Jahresbeginn geführt. Im Jahr 2013 habe das Volumen der Steuereinnahmen durch die kalte Progression bei 640 Millionen Euro gelegen.

Als kalte Progression bezeichnet die Bundesregierung Steuermehreinnahmen, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbesteuerung kommt.

In diesem Jahr erwartet die Bundesregierung bei einer angenommenen Inflationsrate von einem Prozent Steuermehreinnahmen von 690 Millionen Euro durch die kalte Progression. 2016 würde dieser Betrag auf 800 Millionen Euro steigen. Bei einer Inflationsrate von 1,5 Prozent würden die Steuermehreinnahmen in diesem Jahr bei 1,8 Milliarden Euro und im kommenden Jahr bei 1,95 Milliarden Euro liegen. Bei einer Inflationsrate von zwei Prozent würden die Steuermehreinnahmen in diesem Jahr bei 2,92 Milliarden Euro und im kommenden Jahr bei 3,1 Milliarden Euro liegen.

Bund der Steuerzahler kritisiert Angaben der Regierung

Die jährliche Belastung des einzelnen Steuerzahlers durch die kalte Progression soll nach Angaben der Bundesregierung in diesem Jahr je nach Inflationsrate bei 17 Euro (ein Prozent Inflationsrate), 45 Euro (1,5 Prozent Inflationsrate) oder 73 Euro (zwei Prozent Inflationsrate) liegen. Für 2016 lauten die entsprechenden Werte 20 Euro, 49 Euro und 78 Euro.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert die Angaben der Bundesregierung. Statt vom Basisjahr 2014 auszugehen, müsse als Basisjahr 2010 gewählt werden, weil damals der Einkommensteuertarif zum letzten Mal durchgehend reformiert worden sei. Davon ausgehend und von 1 Prozent Inflation schätzt der BdSt die diesjährige Belastung eines durchschnittlichen Steuerzahlers auf rund 200 Euro gegenüber den 17 Euro der Bundesregierung.


(hib / BdSt / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.02.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.