30.01.2015 | Statistik

Ge­schenk­tes Ver­mögen seit 2009 um mehr als das Drei­fache gestie­gen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erhöhte sich das in Deutschland geschenkte Vermögen seit Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes im Jahr 2009 von 12,9 Milliarden Euro um mehr als das Dreifache auf 39,9 Milliarden Euro im Jahr 2013 (+ 208,4 Prozent). Der Zuwachs beim geerbten Vermögen war dagegen moderat (+ 41,9 Prozent).

Die Anzahl an festgesetzten Schenkungen nahm zwischen 2009 und 2013 stark ab (– 21,1 Prozent). Grund hierfür sind Rückgänge bei Schenkungen kleinerer und mittlerer Vermögen, insbesondere von Grundvermögen, die wegen des sich ändernden Bewertungsrechtes vorgezogen und im Jahr 2009 noch nach altem Recht besteuert worden waren.

Im Jahr 2013 erfolgten die Festsetzungen fast ausschließlich nach neuem Recht. Die höheren persönlichen Freibeträge führten dazu, dass kleinere Vermögensübertragungen unterhalb der Freibetragsgrenze blieben und eine Steuerfestsetzung entfiel. Dadurch nahm der Anteil der Schenkungen über 20 Millionen Euro auf fast 49 Prozent zu. Das geschenkte Vermögen stieg in diesen Fällen von 1,5 Milliarden Euro auf 19,5 Milliarden Euro und damit um mehr als das Zehnfache. 

Betriebsvermögen größte geschenkte Vermögensart

Das Betriebsvermögen war – außer im Jahr 2010 – die jeweils größte geschenkte Vermögensart. Aufgrund der günstigen Verschonungsregeln im Erbschaftsteuergesetz (§ 13a ErbStG) erhöhten sich die Schenkungen von Betriebsvermögen auf 20,1 Milliarden Euro brutto (+ 287,8 Prozent). Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung im Dezember 2014 diese Regelung teilweise für verfassungswidrig erklärt (STB Web berichtete). 

Trotz des starken Zuwachses an geschenktem Vermögen schrumpften die steuerpflichtigen Schenkungen (– 13,7 Prozent) und die tatsächlich festgesetzte Steuer (– 21,4 Prozent). Diese Entwicklung ist auf neue Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts zurückzuführen – unter anderem auf die Erhöhung der persönlichen Freibeträge und auf die Steuerbefreiungen nach § 13a ErbStG. Der Anteil der festgesetzten Schenkungsteuer am geschenkten Vermögen ging von fast 11 Prozent im Jahr 2009 auf rund 3 Prozent im Jahr 2013 zurück. Der Rückgang an festgesetzter Steuer wurde nicht durch die Erhöhungen der Steuersätze bei Schenkungen an Eltern, entferntere Verwandte oder sonstige Beschenkte (Steuerklassen II und III) aufgefangen.

Dies ergibt sich aus einer Gegenüberstellung der erstmaligen Festsetzungen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2009 und 2013.

Übersicht: Geschenktes und vererbtes Vermögens 2009 - 2013

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Besteuerungsgrundlagen 2009 2013 in %
Schenkungen
Geschenktes Vermögen (vor Abzug von Steuerbefreiungen)
Anzahl 59.360 46.832 – 21,1
in Mrd. Euro 12,9 39,9 208,4
und zwar:
Schenkungen über 20 Mill. Euro in Mrd. Euro 1,5 19,5 1.160,7
Schenkungen nach neuem Recht in Mrd. Euro 1,0 38,0 3.583,2
Betriebsvermögen (brutto) in Mrd. Euro 5,2 20,1 287,8
Steuerbefreiungen nach §13a ErbStG in Mrd. Euro 2,5 30,4 1.111,7
Steuerpflichtige Schenkungen in Mrd. Euro 13,3 11,5 – 13,7
Festgesetzte Schenkungsteuer in Mrd. Euro 1,4 1,1 – 21,4
Erbschaften und Vermächtnisse
Geerbtes Vermögen (vor Abzug von Steuerbefreiungen) in Mrd. Euro 21,5 30,5 41,9



(Destatis / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.01.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.