27.01.2015 | Gesetzentwurf

Sparerschutz wird verbessert

Die Bundesregierung will Sparer besser schützen und dafür Sorge tragen, dass Sparer nach Zusammenbrüchen von Banken schneller als bisher an ihr Geld kommen. Diesem Ziel dient der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme.

Laut dem Gesetzesentwurf sollen Sparer im Entschädigungsfall innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden. Bisher betrug diese Frist 20 Tage. Außerdem soll für verbesserte Informationen der einzelnen Sparer über die Einlagensicherung gesorgt werden. Alle Banken müssen in Zukunft einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören. Die Neuregelung betrifft damit besonders die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die bisher über eigene Sicherungssysteme innerhalb ihrer Gruppen verfügten und von der Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungsmöglichkeit befreit waren.

Anlegerschutz wird ausgeweitet

Zwar fällt die Befreiungsmöglichkeit weg, allerdings können die Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt werden. Die Einlagensicherungssysteme müssen ein Mindestvermögen von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen haben. Der Anlegerschutz wird in einigen Fällen über die Grenze von 100.000 Euro pro Institut ausgeweitet. So sind Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro hinaus geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder Auszahlungen aus Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch.


(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.01.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.