22.12.2014 |

Bundesrat beschließt Familienpflegezeitgesetz und Gesetz zum Kita-Ausbau

Der Bundesrat hat am 19.12.2014 das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gebilligt. Außerdem stimmte die Länderkammer für das Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Die Neuregelungen können damit zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Mit ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Arbeitszeit soll es ab 2015 einfacher werden, den wunsch nach einer partschaftlichen Aufteilung von Familie und Beruf umzusetzen. Künftig können Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit besser miteinander kombiniert werden. Die Höhe der Unterstützung verringert sich beim ElterngeldPlus, dafür ist ein längerer Bezug möglich.

Eine weitere Neuerung betrifft die Pflege von Angehörigen. In einer akut auftretenden Pflegesituation wird für bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gezahlt. Neu ist der Anspruch auf Familienpflegezeit, mit der die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang reduziert werden kann. Außerdem gibt es die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen des Ausbaus der Kindertagesbetreuung sollen künftig vor allem wichtige Qualitätsaspekte berücksichtigt werden, die der ganztätigen Betreuung, der gesundheitlichen Versorgung und der Inklusion dienen. Insgesamt wird das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsaufbau" auf 1 Milliarde Euro aufgestockt. Zudem stellt der Bund dauerhaft jährlich 845 Millionen Euro für die Betriebskosten zur Verfügung.

(BMFSFJ / STB Web)



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