17.12.2014 | Reformen

Bundeskabinett beschließt Änderung der Kraftfahrzeugsteuer

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2014 den Regierungsentwurf des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes beschlossen. Fahrzeughalter, die künftig die Infrastrukturabgabe (Maut) für Bundesfernstraßen zahlen, werden in gleicher Höhe von der Kraftfahrzeugsteuer entlastet.

Durch die Einführung einer Infrastrukturabgabe ("Maut") für Personenkraftwagen und Wohnmobile soll der Systemwechsel von einer steuer- zu einer nutzerfinanzierten Infrastruktur im Straßenverkehr in Deutschland fortgeführt werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am 17. Dezember 2014 ebenfalls beschlossen. Um finanzielle Doppelbelastungen zu vermeiden, wird die Infrastrukturabgabe grundsätzlich in gleicher Höhe als Steuerentlastungsbetrag bei der Kraftfahrzeugsteuer ausgeglichen. Die Regelungen zur Steuerentlastung sollen ab 1. Januar 2016 gelten.

Fahrzeuge, die in einem anderen Staat zugelassen sind und die nur vorübergehend in Deutschland fahren, sind von der Änderung in der Regel nicht betroffen. Sie sind meist von der deutschen Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sofern dennoch in bestimmten Fällen, z.B. bei gewerblicher Nutzung, eine Kraftfahrzeugsteuerpflicht in Deutschland besteht, wird auch dort ein Steuerentlastungsbetrag berücksichtigt.

(BMF / STB Web)



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