18.11.2014 | Energiepolitik

Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" wird erweitert

Eine neue Richtlinie für das Programm "Energieberatung im Mittelstand", die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt und unter anderem höhere Zuschüsse vorsieht, soll bei Unternehmen größere Anreize für eine Energieberatung schaffen.

In den Jahren 2008-2013 wurden im Rahmen des Programms "Energieberatung im Mittelstand" bereits etwa 17.000 Unternehmen beraten. Aus der Beratung induzierte Investitionen belaufen sich auf 0,7 bis 1,4 Milliarden Euro und haben zu Energieeinsparungen von 1,5 bis 2,7 TWh geführt. Jeder Euro öffentliche Ausgaben führt zu 16 bis 29 Euro private Investitionen. Die neue Richtlinie hebt den Zuschusshöchstbetrag für die Energieberatungen auf 8.000 Euro an.

Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen erkennen

Erstmals kann auch eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme gefördert werden. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 800 Euro. "Wir wollen Unternehmen noch umfassender als bisher in die Lage versetzen, durch Investitionen in Energieeffizienz Energiekosten zu sparen. Die neue Richtlinie setzt größere Anreize für eine qualifizierte Beratung und für fachmännische Hilfe bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Höhere Zuschüsse sollen die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen erhöhen und vor allem die Investitionen in effiziente Technologien in KMU weiter voranbringen", sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

(BMWi / STB Web)



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